Maissen Theo · Ständerat · 2003-03-05
Maissen Theo · Ständerat · Graubünden · Christlichdemokratische Fraktion · 2003-03-05
Wortprotokoll
Wir haben hier in diesem Rat vor einiger Zeit ein Postulat des Inhalts behandelt, es sei ein Bericht einer NGO betreffend Auswirkungen der Subventionspraxis des Bundes auf den Landschaftsschutz beizuziehen, und es sei aufgrund dieses Berichtes durch die Verwaltung die Landschaftsverträglichkeit der eidgenössischen Subventionspraxis zu überprüfen. Neben den inhaltlichen Fragen, die ich zu diesem Postulat gestellt habe, habe ich aber vor allem aus grundsätzlichen Überlegungen den Antrag auf Nichtüberweisung dieses Postulates gestellt. Nach meiner Meinung darf es nicht Praxis werden, dass Berichte von NGO zu einer Art von Regierungsrichtlinien werden. Ich erwähne dies hier deshalb, um aufzuzeigen, dass ich grundsätzliche Vorbehalte gegen eine Einflussnahme dieser Art der NGO auf Regierungstätigkeiten habe.
Ich begrüsse deshalb die Antwort des Bundesrates vom 20. November des letzten Jahres sehr, in welcher dieselbe Zurückhaltung des Bundesrates zum Ausdruck kommt. Diese Zurückhaltung wird zwar nun in der Stellungnahme von Kollege Briner eher kritisiert; ich hingegen begrüsse diese Zurückhaltung ausdrücklich. Allerdings eröffnet der Bundesrat in der Beantwortung der Interpellation aber auch die Perspektive, dass das Konzept verwaltungsintern diskutiert werden soll. Damit rechtfertigt sich auch ein kurzer Blick auf den Inhalt dieses Ausgabenkonzeptes der Economiesuisse.
Nach meinem Dafürhalten muss dieses Konzept aufgrund der Philosophie, die hinter ihm steht, integral zurückgewiesen werden. Ich spreche hier davon, dass aus der Sicht der Berggebiete das Konzept äusserst negative Elemente enthält. Als Basislösung schiebt das Konzept einfach zahlreiche Aufgaben vom Bund auf die Kantone ab und verweist dabei immer wieder auf den neuen Finanzausgleich. Das ist für mich volkswirtschaftlich und gesamtwirtschaftlich gesehen keine Lösung; das ist einfach eine Verschiebung der Lasten. Dadurch würde zwar der Bund wohl entlastet, aber die Kantone würden zusätzlich belastet. Es sind dann wieder die gleichen Steuerzahler, die davon betroffen sind. Ich bin überzeugt, dass der NFA gar nicht in der Lage sein wird, die vielen zusätzlichen Aufgaben, die in diesem Ausgabenkonzept für den NFA vorgesehen sind, zu bewältigen.
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Ich gebe Ihnen nur zwei, drei Beispiele, damit Sie sehen, in welche Richtung das Ausgabenkonzept geht: Im Kapitel "Umwelt und Raumordnung" auf Seite zehn heisst es, das Subventionswesen sei staatsquotenneutral zu ökologisieren. Die Subventionen im Bereich Umwelt und Raumordnung seien im Sinne des Subsidiaritäts- und Äquivalenzprinzips weitgehend vom Bund wegzunehmen und die Kantone seien einzubinden und die regionalen Besonderheiten seien ausschliesslich über den NFA zu berücksichtigen. Ähnliche Überlegungen finden sich generell im Bereich Volkswirtschaft: Hier heisst es, dass in der Volkswirtschaft, insbesondere bei Technologieförderung, Exportrisikogarantie, Tourismus, Regionalwirtschaft, Post usw., die ordnungspolitischen Grundsätze massgebend sein sollen. Wiederum heisst es, regionalpolitisch motivierte Anliegen seien von den im Rahmen des NFA vorgesehenen Instrumenten abzulösen.
Noch ein letzter Punkt - ich könnte das beliebig verlängern -: Es heisst, im Sinne des Subsidiaritätsprinzipes sollte ein weitgehender Rückzug des Bundes aus möglichst vielen weiteren Teilen des Umweltbereiches angestrebt werden; Einzelmassnahmen und bereichsspezifische Subventionen, die auf regionalen Unterschieden beruhen, sollten abgeschafft werden. Betroffen davon sind u. a. die Waldwirtschaft, der Hochwasserschutz, die Lawinenverbauungen und der Natur- und Landschaftsschutz. Der geographisch-topographische Lastenausgleich soll mit weiteren finanziellen Ausgleichsmechanismen des NFA erlauben, allen Besonderheiten und Unterschieden Rechnung zu tragen.
Ich stelle hier einfach fest: Der NFA ist nicht so ausgebaut, dass er all diese Probleme lösen kann. Daher ist dieses Ausgabenkonzept kein wesentlicher Beitrag, um Probleme zu lösen. Für mich ist die Philosophie hinter diesem Ausgabenkonzept eine klare Absage an die Berücksichtigung unterschiedlicher naturräumlich bedingter Verhältnisse in der Schweiz; es geht gegen die Regionalpolitik des Bundes. Nach meinem Dafürhalten besteht von der Philosophie dieses Ausgabenkonzeptes her ein klarer Widerspruch zu Artikel 2 Absatz 2 der Bundesverfassung, wo es eben darum geht, die Kohärenz in diesem Land sicherzustellen und die Vielfalt in diesem Land zu berücksichtigen. Mit diesem Ausgabenkonzept würde Artikel 2 Absatz 2 der Bundesverfassung zu einer leeren Formel.
Der Bericht der Economiesuisse zeigt die Haltung dieser Wirtschaftsorganisation gegenüber den Berggebieten: Sie hat kein Verständnis für die Situation und die Probleme dieser Räume und der dort lebenden Menschen. Es zeigt sich die Dominanz eines merkantilen Denkens gegenüber einer staatspolitischen Verantwortung für Kohärenz in diesem Staat.
Zum Schluss erlaube ich mir noch, eine Brücke zu einem anderen Geschäft zu schlagen, das wir in dieser Session behandeln, nämlich zur Alpenkonvention. Die gleiche NGO hat eine starke Kampagne gegen die Alpenkonvention gestartet. Als ich das Ausgabenkonzept las, habe ich mich angesichts dieser Haltung gegenüber der Alpenkonvention natürlich gefragt: Erfolgt die Kampagne gegen die Alpenkonvention aus Interesse und Sorge für das Berggebiet? Nach der Lektüre des Ausgabenkonzeptes habe ich nur eine Antwort: Die Liesel erkenn' ich am Geläut.