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Wicki Franz · Ständerat · 2000-03-07

Wicki Franz · Ständerat · Luzern · Christlichdemokratische Fraktion · 2000-03-07

Wortprotokoll

Ich unterstütze den ursprünglich im Nationalrat von Kollege Schmid Samuel eingereichten Vorstoss und bin mit der Kommission einverstanden, dass dieser Vorstoss als Postulat beider Räte zu überweisen ist. Als Präsident der Geschäftsprüfungsdelegation möchte ich Sie und vor allem auch den Bundesrat auf die Bedeutung und die Dringlichkeit dieser Angelegenheit hinweisen.

Die Geschäftsprüfungsdelegation hatte bereits 1993 auf diese Frage intensiv aufmerksam gemacht. In ihrem Bericht vom 24. November 1999 über die Vorkommnisse in der Untergruppe Nachrichtendienst des Generalstabes - also in der Bellasi-Affäre - hat die Geschäftsprüfungsdelegation klar auf die Stellung und die Bedeutung der nachrichtendienstlichen Tätigkeit im Entscheidungsprozess der Behörden hingewiesen.

Es geht nicht nur um die formelle Koordination. Wir müssen uns bewusst sein: Nachrichtendienst heisst Entscheidungshilfe für die Behörden. Darum muss sich der Bundesrat über die Bedeutung des Nachrichtendienstes für die Staatsführung bewusst sein. Daher muss er sich vorerst darüber klar werden, welche allgemeine Stellung und Bedeutung die nachrichtendienstliche Tätigkeit im Entscheidungsbildungsprozess einnehmen soll.

Diese Überprüfung muss umfassend sein und sich auf sämtliche nachrichtendienstlichen Bereiche erstrecken. Ich erwähne hier die Armee, die Diplomatie, die Immigration, das Thema "Bekämpfung des organisierten Verbrechens und des Terrors" usw. Die Überprüfung muss auch davon unabhängig sein, ob dabei die äussere oder die innere Sicherheit betroffen ist. Denn nachrichtendienstliche Tätigkeit betrifft nicht mehr nur die Sicherheitspolitik. Sie ist ein Instrument zur Aufdeckung von Absichten und zur Früherkennung von Ereignissen. Sie erstreckt sich sowohl auf den sicherheitspolitischen als auch auf den wirtschaftlichen, den technologischen und den wissenschaftlichen Bereich.

Der Bundesrat muss über Informationen verfügen, die es ihm ermöglichen, die Absichten der Länder zu erkennen, mit denen er Beziehungen pflegt. Je mehr er es versteht, alle Aspekte und Formen dieser Informationen zu nutzen, desto mehr ist der Erfolg gewährleistet. Der Bundesrat muss über solche Informationen verfügen können, zum Beispiel wenn er seine Militärstrategie plant und über die Armeeorganisation entscheidet, wenn er seine Aussenpolitik festlegen und umsetzen will, wenn er seine Position bei den multilateralen Verhandlungen bestimmt, wenn er Handelsverträge aushandelt oder wenn er flüchtlingspolitische Massnahmen treffen will.

Darum betone ich Folgendes: Mit der Koordination des Nachrichtendienstes alleine ist es nicht getan. Der Bundesrat muss seine Nachrichtenbedürfnisse klar definieren und ein Auftrags- und Interessenprofil festlegen. Die Definition der Regierungsbedürfnisse kann nicht mehr wie bisher dem freien Ermessen der betroffenen Departementsvorsteherinnen oder -vorsteher überlassen werden.

Die Bedürfnisse der Regierung sind nicht immer die gleichen wie diejenigen der Departemente. Sie können auch nicht als blosse Anhäufung der einzelnen Departementsbedürfnisse verstanden werden. Daher muss ein Nachrichtendienst, der alle wesentlichen Bedürfnisse des Bundes abdeckt, hierarchisch direkt beim Bundesrat oder in seiner unmittelbaren Nähe angesiedelt sein. Die Geschäftsprüfungsdelegation hat deshalb in ihrem Bericht vom 24. November 1999 betont, eine blosse Koordination auf mittlerer Beamtenstufe, wie sie der Bundesrat noch am 3. November 1999 angeordnet hat, genüge diesen Anforderungen nicht.

Die Geschäftsprüfungsdelegation hat sich insbesondere mit dem strategischen Nachrichtendienst auseinander gesetzt. Hier muss sicher die Unterstellung dieses Dienstes unter den Generalstabschef hinterfragt werden, denn wie bereits erwähnt ist die Sicherheit immer weniger eine militärische Angelegenheit, und sie enthält immer mehr politische, wirtschaftliche und technologische Faktoren.

Wie sieht es mit der Führung und der Unterstellung des Nachrichtendienstes im Ausland aus? In Deutschland z. B. ist der Bundesnachrichtendienst seit Anfang 1975 direkt dem Chef des Bundeskanzleramtes unterstellt, der den Rang eines Bundesministers bekleidet. Dieser wird durch einen Beauftragten für die Nachrichtendienste unterstützt, der den Titel eines Staatssekretärs trägt. Dieser Beauftragte beaufsichtigt die gesamten Nachrichtendienste.

In Frankreich steht dem Premierminister eine entsprechende Direktion zur Verfügung, die die Nachrichtenbedürfnisse der Regierung koordiniert und deren Umsetzung durch die verschiedenen Ministerien überwacht. In Italien findet sich praktisch die gleiche Struktur. In Grossbritannien ist der ausländische Nachrichtendienst dem Aussenministerium unterstellt.

Abgesehen von der funktionellen Unterstellung stellt sich auch die Frage, ob die Führung des strategischen Nachrichtendienstes weiterhin dem Militär übertragen bleiben soll oder ob vielmehr zu einer zivilen Führung übergangen werden sollte.

Dieser Entscheid ist von grossem politischem und symbolischem Gehalt. Darum haben die Geschäftsprüfungsdelegation und dann die GPK beider Räte dem Bundesrat Empfehlungen abgeliefert. Wie ich nun auch feststelle, hat der Bundesrat die in den damals eingereichten Motionen gemachten Vorschläge gestern gutgeheissen und ist bereit, die Motionen entgegenzunehmen.

Ich bitte daher abschliessend darum, dass aufgrund der Erkenntnisse der Geschäftsprüfungsdelegation und der GPK und aufgrund der Erkenntnisse der vom Vorsteher des VBS eingesetzten Studienkommission Brunner II vorgegangen und der Vorstoss von Kollege Schmid Samuel baldmöglichst ernst genommen und umgesetzt wird.

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