Lohr Christian · Nationalrat · 2023-09-13
Lohr Christian · Nationalrat · Thurgau · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2023-09-13
Wortprotokoll
Der Bundesrat hat am 15. Februar 2023 die Botschaft zur Änderung des Transplantationsgesetzes verabschiedet. Ziel dieser Vorlage ist es, die Sicherheit bei der Organtransplantation zu erhöhen.
Der Ständerat hat das Geschäft am 8. Juni 2023 behandelt. Er befürwortete einstimmig und diskussionslos die Anträge des Bundesrates, insbesondere auch das vertiefte Beobachtungssystem bei Transplantationen. Von der kleinen Kammer wurde ergänzend der Passus eingebracht, dass für nicht zugelassene Transplantatprodukte ein positives Kosten-Nutzen-Verhältnis zu erwarten sein muss, damit sie zeitlich befristet angewendet werden dürfen.
Ihre Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit hat sich mit der jetzt zur Debatte stehenden Revision des Transplantationsgesetzes an ihrer Auswärtssitzung vom 1. September 2023 in Genf beschäftigt. Von der Verwaltung wurde uns dort versichert, dass die Vorlage zwar umfangreich sei, es sich jedoch nicht um eine weitreichende Reform handle. Erfahrungen aus dem Vollzug und Anliegen aus der Praxis, gerade auch von Angehörigen, würden die Grundlagen der Optimierungen bilden. Neu eingeführt wird ein flächendeckendes Vigilanzsystem, um die Sicherheit in der Transplantationsmedizin zu erhöhen. Die Kernelemente des Überkreuz-Lebendspende-Programms werden neu im Gesetz statt nur in der Verordnung geregelt.
Die Kommission machte in ihrer Diskussion deutlich, dass die Revision wichtig und richtig sei, die Änderungen kommunikativ jedoch zwingend gut begleitet werden müssten. Dies gilt umso mehr, als es sich um ein sensibles öffentliches Thema handelt. Vertiefter erörtert wurde die Frage, ob und wie die Transplantatprodukte Aufnahme ins Heilmittelgesetz oder ins KVG finden sollen. Für einen späteren Zeitpunkt wurde dann eine Kommissionsmotion angekündigt, mit welcher diese Thematik explizit überprüft werden soll und kann.
Aufgenommen wurde von der Kommission unter Artikel 10a Absatz 2bis, dass der Bundesrat vorsehen kann, "dass die für die Abklärung der Spendebereitschaft zuständigen Personen die Einträge potenzieller Spenderinnen und Spender auch bei der nationalen Zulassungsstelle abfragen können, wenn dies zur zeitgerechten Abklärung der Spendebereitschaft einer in ihrem Spital betreuten Person erforderlich ist".
Abgelehnt wurde hingegen mit 15 zu 6 Stimmen bei 3 Enthaltungen ein Antrag, der die Organentnahme nach einem permanenten Herz-Kreislauf-Stillstand verbieten wollte. Die Argumentation der Minderheit lautete, dass die Todesfeststellung zu unsicher sei. Ins Feld geführt wurden hierfür wissenschaftliche Studien. Seitens der Verwaltungsexpertinnen wurden Spenden nach einem Herz-Kreislauf-Stillstand als auch international bewährt bezeichnet; in Europa verbiete dies alleine Deutschland. Die Vorgaben der Schweizerischen Akademie der Medizinischen Wissenschaften zur Hirntodfeststellung würden aber immer strikt eingehalten.
Die Kommission stimmte in der Gesamtabstimmung einstimmig für die Annahme des Entwurfes.