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Gredig Corina · Nationalrat · 2023-09-14

Gredig Corina · Nationalrat · Zürich · Grünliberale Fraktion · 2023-09-14

Wortprotokoll

Wir haben in der Schweiz eine unglückliche Geschichte in Bezug auf Politikverbote für Frauen. Die vier Standesinitiativen betreffen eines der letzten Relikte, wenn es um die politische Ungleichstellung zwischen Mann und Frau geht. Heute haben wir die Gelegenheit, dieses zu beseitigen.

Es ist eigentlich eine Selbstverständlichkeit: Politische Rechte sollen ohne Einschränkung gelten. Es steht in keinem Gesetz, dass sich Mütter während der Mutterschaftszeit zwischen ihrem politischen Mandat und ihrem Familieneinkommen entscheiden müssen. Wenn eine Politikerin an einer Abstimmung teilnimmt, sollte sie nicht ihr gesamtes Einkommen verlieren, denn das bedeutet de facto ein Politikverbot.

Ein praktisches Beispiel aus einem Gemeinderat: Eine betroffene Gemeinderätin arbeitet 80 Prozent in ihrem Beruf. Daneben ist sie 5 bis 10 Prozent als Gemeinderätin tätig. Das Sitzungsgeld für den Gemeinderat macht 3,7 Prozent ihres Einkommens aus. Die betroffene Gemeinderätin wollte an einer Abstimmung in ihrem Gemeinderat teilnehmen. Sie hat auch angeboten, auf das Sitzungsgeld zu verzichten und ehrenamtlich an der Sitzung teilzunehmen. Es war ihr nicht möglich, denn durch dieses eine Mal hätte sie 97 Prozent ihres Einkommens verloren, also de facto das gesamte Familieneinkommen. Das ist de facto ein Politikverbot.

Unsere Ratskollegin Kathrin Bertschy musste diese stossende Praxis bis vor Bundesgericht bekämpfen, um dies auf das Tapet zu bringen. Heute haben wir die Gelegenheit, etwas zu ändern und dieses faktische Politikverbot für Frauen endlich zu beseitigen. Die Praxis hat das Bundesgericht nicht geändert, sondern es hat das Ganze aus einer sozialversicherungsrechtlichen Perspektive angeschaut statt aus einer Perspektive der politischen Rechte, die die einzelne Frau wahrnehmen möchte. Da die Praxis bisher nicht geändert wurde, müssen wir nun das geltende Gesetz entsprechend präzisieren, denn die heutige Regelung ist für uns Frauen klar entmündigend. Jede Parlamentarierin soll selber entscheiden können, ob sie an einer Abstimmung teilnimmt oder nicht. Das muss nicht der Staat für sie tun.

1971 wurden wir Frauen endlich von der Tribüne in den Ring geholt, um auch mitzuentscheiden. Holen wir heute mit dieser Regelung auch alle Parlamentarierinnen, die Mutter geworden sind, von der Tribüne zurück in den Ratssaal.

Noch etwas zum Einzelantrag, der eingereicht wurde: Wir haben am 12. September genau hier den Vertreter der Kantone gehört. Er hat uns daran erinnert, dass der Föderalismus ein Grundprinzip unseres Staates ist. Wir haben jetzt die Möglichkeit, eine möglichst schlanke Regelung zu legiferieren. Der Teilsatz, den die Kommission aus dem Entwurf der ständerätlichen Kommission streichen möchte, ist unnötig. Er greift in die Hoheit der Kantone ein - das ist unnötig.

Ich bitte Sie, entsprechend Ihrer Kommission zu folgen und den Einzelantrag Schwander abzulehnen.