Binder-Keller Marianne · Nationalrat · 2023-09-14
Binder-Keller Marianne · Nationalrat · Aargau · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2023-09-14
Wortprotokoll
Die Mitte-Fraktion empfiehlt Ihnen ein klares Ja zur vorgesehenen Änderung des Erwerbsersatzgesetzes. Damit kommen wir den Wünschen unserer eigenen Kantonsparlamentarierinnen entgegen, die hinter den verschiedenen Standesinitiativen stehen.
Es geht darum, dass Parlamentarierinnen, die sich im Mutterschaftsurlaub befinden, an Rats- und Kommissionssitzungen teilnehmen können und dafür auch entlohnt werden. Es soll also ein Unterschied zwischen erwerbstätigen Müttern im Mutterschaftsurlaub und erwerbstätigen Müttern mit einem Parlamentsmandat im Mutterschaftsurlaub geschaffen werden. Für letztere soll der Schutz nicht mehr absolut gelten, denn er wird in diesem Fall nicht einfach nur als Schutz, sondern eher als Diskriminierung empfunden. Bis anhin können Parlamentarierinnen ihr Amt während des Mutterschaftsurlaubs nicht wahrnehmen, denn sie verlieren sonst gemäss geltendem Recht unabhängig von ihrem Beschäftigungsgrad ihren Anspruch auf die Mutterschaftsentschädigung. Einem Gerichtsurteil zufolge gilt ein Parlamentsmandat eben als Erwerbstätigkeit. Eine Parlamentarierin hat aber einen Volksauftrag. Den sollte sie erfüllen können und nicht durch ihre Mutterschaft daran gehindert werden, denn bei Wahlen kann sich das vom Volk gewählte Kräfteverhältnis ändern. Der Mutterschaftsschutz soll also ans Milizsystem angepasst werden.
Wie gesagt, die Mitte-Fraktion wird dem Anliegen zustimmen. Wichtig und zentral bleibt für die Mitte-Fraktion jedoch, dass die Ausübung des Mandates streng freiwillig bleibt und keine Aufweichung des Mutterschaftsschutzes bildet.
Ich persönlich gehöre einer Generation an, die sich für den Mutterschaftsurlaub starkgemacht hat. Dass einer Mutter im Erwerbsleben eine Auszeit bleibt, die sie dem Kind widmen kann und die der eigenen Erholung dient, ist eine grosse Errungenschaft. Mutterschaft ist keine Krankheit, deshalb heisst es ja Mutterschaftsurlaub. Man ist durchaus in der Lage, verschiedensten Tätigkeiten nachzugehen, so auch der Parlamentstätigkeit als gewählte Volksvertreterin.
Dies - um das einfach leise zu bedenken zu geben - könnte aber auch eine Frau sagen, eine Architektin beispielsweise, welche während des Mutterschaftsurlaubs noch ein bisschen an einem spannenden Projekt weiterarbeiten möchte. Ob das nicht eine Ungleichheit zwischen Frauen mit und ohne Mandat schafft, ist eine Überlegung wert. Dass Druck auf die eine Parlamentarierin, welche an den Ratssitzungen nicht teilnimmt, entstehen kann, weil eine andere das konsequent tut, ist auch nicht aus der Welt zu schaffen. Ein Volksauftrag gilt eigentlich absolut und nicht wahlweise. Die Mutterschaftsversicherung ist keine Diskriminierung, sondern ein Schutz von Frau und Kind. Als solcher muss sie angesehen werden.
Nochmals: Die Mitte-Fraktion wird zu diesem Begehren klar Ja sagen. Diese Überlegungen müssen aber in die ganze Ausführungsgesetzgebung einbezogen werden, wenn man den Mutterschaftsurlaub nicht aufweichen will. In ein paar Jahren muss man dann halt auch eine Gesamtschau vornehmen.