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Stark Jakob · Ständerat · 2023-09-14

Stark Jakob · Ständerat · Thurgau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2023-09-14

Wortprotokoll

Hier hat der Nationalrat eine Ergänzung gemacht. Wenn also die Kantone für Um- und Aufzonungen keinen Mehrwertausgleich bestimmen, dann kann dieser gemäss Artikel 5 Absatz 1septies des Nationalrates von den Gemeinden bestimmt werden. Die Mehrheit der UREK-S ist für Streichung dieser Bestimmung. Weshalb?

1.[NB]Die Bestimmung missachtet natürlich die Kompetenzordnung gemäss Verfassung. Der Bund kann den Gemeinden nicht unter Auslassung der Kantone Kompetenzen erteilen.

2.[NB]Zwar können die Gemeinden Bundesrecht anwenden, wenn die Kantone ihrem Gesetzgebungsauftrag nicht nachkommen. Dies hat das Bundesgericht in einem früheren Urteil festgestellt. Im neuen Absatz 1septies wird jedoch indirekt ein Auftrag an die Kantone festgelegt, der den Absätzen 1 und 1bis widerspricht und im Prinzip die Mehrwertabschöpfung zwingend auch für Um- und Aufzonungen vorschreibt.

3.[NB]Dieser Punkt ist ganz wichtig: Die Ergänzung führt dazu, dass die Gemeinden unabhängig von der kantonalen Gesetzgebung den Mehrwertausgleich bestimmen können. Indirekt sagt man also, dass es für Um- und Aufzonungen zwingend eine Mehrwertabschöpfung gibt. Wir sind der festen Überzeugung, dass eine solche Revision der Bestimmungen zum Bauen ausserhalb des Baugebietes den Rahmen dieses Gesetzes einfach sprengen würde. Eine Präzisierung im Sinne des Willens des Gesetzgebers von 2012 ist statthaft, weil die Regelung ja unverändert bleibt. Die Anpassung und Überarbeitung der Mindestanforderungen an den Mehrwertausgleich sind jedoch neue und umfassende Themen, die separat und sorgfältig behandelt und vertieft werden müssen, weil die Auswirkungen sehr erheblich sein können.

Denn ob Auf- und Umzonungen in jedem Fall mit einer Mehrwertabgabe belastet werden sollen, ist unter der Berücksichtigung regionaler Unterschiede sowie der Förderung des verdichteten Bauens nicht von vornherein plausibel und erfordert auf jeden Fall eine differenzierte Behandlung und den Einbezug der Kantone, Städte und Gemeinden sowie der Grund- und Hauseigentümer. Deshalb sage ich: Wer in dieser Richtung aktiv werden will, dem sei empfohlen, dies mit einer Motion oder einer parlamentarischen Initiative zu tun.

Für die Minderheit spricht ja Herr Zanetti.