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preparatory:AB 325101

Stark Jakob · Ständerat · Thurgau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2023-09-14

Wortprotokoll

Um die Gebäudezahl zu stabilisieren, setzt dieses Gesetz auf Anreiz statt Zwang, um nicht mehr benötigte Anlagen und Bauten abzubrechen. Da herrscht Einigkeit. Die Uneinigkeit besteht in der Frage, ob man Abbruchprämien auch bezahlen soll, wenn anstelle des alten Gebäudes ein neues, also ein Ersatzneubau, erstellt wird. Der Nationalrat will das ausschliessen. Der Ständerat will es bei landwirtschaftlicher und touristischer Nutzung zulassen.

Wir haben das in der Kommission nochmals eingehend besprochen und möchten an unserem Beschluss festhalten. Abbruchprämien machen auch bei Ersatzneubauten Sinn, wenn damit verhindert werden kann, dass neue Bauten auf die grüne Wiese gesetzt werden und neues Land verbaut wird, und stattdessen Neubauten am Standort bisheriger Gebäude errichtet werden, die abgebrochen werden. Das ist das Ziel. Ohne Abbruchprämie fallen bei einem Neubau auf der grünen Wiese die tieferen Gesamtkosten sowie die möglichen Optionen für die alten Gebäude ins Gewicht. Man hat ohne Abbruchprämie also wenig oder gar keinen Anreiz, Kulturland zu sparen. [PAGE 745]

In diesem Sinne beantrage ich Ihnen im Namen der Kommission festzuhalten. Es gibt hier aber einen Einzelantrag.