Reichmuth Othmar · Ständerat · 2023-09-14
Reichmuth Othmar · Ständerat · Schwyz · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2023-09-14
Wortprotokoll
Ich bitte Sie hier, den Einzelantrag Z'graggen abzulehnen und dem Antrag Ihrer Kommission zu folgen.
1.[NB]Der Zusatz mit den rechtmässig erstellten Bauten, den der Nationalrat hier gemacht hat, ist aus meiner Sicht schlicht nicht nötig. Ich habe immerhin noch so viel Vertrauen in unseren Rechtsstaat, dass ich glaube, dass die meisten Gebäude doch rechtmässig erstellt sein sollten. Sollte es eine unrechtmässig erstellte Baute geben, bei der es zum Abbruch kommt, wird die Behörde auch feststellen können, dass diese aus rechtlichen Gründen gar nicht da sein dürfte. Also kann man sich dann die Abbruchprämie auch mit gutem Gewissen sparen.
2.[NB]Bei der Frage, ob wir die Abbruchprämie für die zwei Ausnahmen der landwirtschaftlichen und touristischen Nutzung stehenlassen wollen, müssen wir uns einfach vor Augen halten: Wenn wir es tun, verschwinden diese Gebäude als solche, sie werden aus der Landschaft ausgeräumt, die Gebäudeanzahl geht zurück. Andernfalls laufen wir Gefahr, dass sie eben nicht entfernt werden. Beim Bauen ausserhalb der Bauzone ist es zum Beispiel für einen Landwirt grundsätzlich am interessantesten, den Stall stehen zu lassen, daneben einen neuen Stall zu bauen und den alten Stall als Remise zu nutzen oder, ja, etwas später noch kreativere Nutzungen hineinzubringen. Aber das ist eigentlich die beste und finanztechnisch effizienteste Art, wie ich den Hof ausserhalb der Bauzone erneuern kann.
Wir haben das wirklich lange diskutiert und gesagt: Wenn wir das nicht wollen, dann müssen wir eben einen Anreiz schaffen, damit das alte Gebäude abgebrochen wird. Also beteiligt sich hier der Staat, und dann wird am Standort des alten Gebäudes eben das neue aufgestellt. Dass diese neuen Gebäude aber grösser werden, würde ich nicht zwingend der Landwirtschaft anlasten. Daran sind wir teilweise wieder selber schuld, indem wir Gesetzgebungen gemacht haben, wonach sich gemäss der Anzahl Tiere mal Fläche, die vorgeschrieben ist, einfach eine andere Grösse der Stallgebäude ergibt als vorher.
Sie müssen sich hier überlegen: Wenn Sie festhalten, dann ist die Chance gross, dass einige Gebäude aus der Landschaft entfernt werden. Sonst werden sie eben eher bestehen bleiben. Ich glaube, das ist die Entscheidung, die wir hier zu treffen haben.
Darum bitte ich Sie, dem Antrag Ihrer Kommission zu folgen.