Stark Jakob · Ständerat · 2023-09-14
Stark Jakob · Ständerat · Thurgau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2023-09-14
Wortprotokoll
Dieser Artikel und dieser Absatz brauchen eine Präzisierung. Das Bundesrecht konkretisiert ja neu den Inhalt der überlagernden kantonalen Nutzungszonen, in denen Bauten und Anlagen für standortgebundene Nutzungen zugelassen werden. Vorher war das Sache der Kantone. Damit viele Kantone nicht hinter das geltende Recht zurückfallen, hat der Ständerat beschlossen, auch Bauten und Anlagen zuzulassen, die in[NB]einem[NB]funktionellen[NB]Zusammenhang mit der Hauptnutzung stehen.
Damit man sich das vorstellen kann, sei darauf hingewiesen, dass dabei insbesondere Aufbereitungs- und Recyclingwerke bei Kiesgruben im Vordergrund stehen, bei denen die Nähe zum Kies betrieblich und logistisch eben zielführend ist. Das spart auch Energie, und es können Emissionsprobleme verhindert werden. Der Nationalrat hat diese Ergänzung aufgrund grundsätzlicher raumplanerischer Bedenken gestrichen.
Die UREK-S beantragt Ihnen nun festzuhalten; sie ergänzt den Absatz jedoch zur Klarheit mit der Bestimmung, dass die Zulassung von Gebäuden und Anlagen zu diesen Annexnutzungen automatisch erlischt, sobald die Hauptnutzung wegfällt. Im Beispiel der Kiesgruben bedeutet dies, dass nach Ende der Kiesnutzung und nach erfolgter Rekultivierung der Kiesgrube sämtliche Bauten und Anlagen der Annexnutzungen ihre Zulassung automatisch verlieren und zurückgebaut werden müssen.