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Schmid Martin · Ständerat · 2023-09-14

Schmid Martin · Ständerat · Graubünden · FDP-Liberale Fraktion · 2023-09-14

Wortprotokoll

Es ist in der Tat so, dass wir in der Kommission sehr lange darüber gesprochen haben, wo genau die Unterschiede liegen. So klar ist es mir auch heute noch nicht. Denn letztlich haben wir die gleichen Kriterien einzubeziehen. Wir sprechen in Absatz 1 Buchstabe a von den erforderlichen Kompensations- und Aufwertungsmassnahmen in der Nutzungsplanung, die in diesem Bereich mit Buchstabe b einhergehen. Zusätzlich zu Buchstabe b ist also Buchstabe a zu erfüllen. Mir ist in dieser Diskussion zu kurz gekommen, dass wir hier ein Gesamtkonzept haben und dass wir uns in der Differenzbereinigung mit dem Nationalrat nur noch über die richtige Lösung in einem Teil davon streiten.

Der Kommissionssprecher hat es zu Recht gesagt, die Kriterien sind in beiden Versionen die gleichen: die Siedlungsstruktur, die Landschaft, die Baukultur, das Kulturland und die Biodiversität. Auch die knappe Minderheit der Kommission - es gab einen Stichentscheid - hat hier die gesamtheitliche Betrachtung im Fokus.

Warum habe ich mich trotzdem für den ständerätlichen Beschluss entschieden, und warum möchte ich Ihnen hier den Antrag der Minderheit beliebt machen? Ich glaube einfach, dass die ständerätliche Lösung in der Praxis, in der Umsetzung flexibler ist. Wir führen ein ganz neues Instrument ein, und sowohl die Verwaltung als auch wir von der Kommission wissen noch nicht genau, wie es herauskommt. Es wurde zu Recht gesagt, es werde dazu sicher Ausführungsbestimmungen auf kantonaler Ebene oder auch auf Bundesebene geben. Ich befürchte aber, dass die Version des Nationalrates dazu führt, dass wir hier zu eng einschränken und dass das von den rechtsanwendenden Behörden - wir haben heute schon einmal vom Bundesgericht gesprochen - anders interpretiert wird als jetzt von der Kommission, in der die Minderheit und die Mehrheit inhaltlich sehr nahe beieinanderliegen.

Auch aus meiner Sicht kann es insgesamt einen Vorteil bringen. Gerade um in der Praxis überhaupt eine Umsetzung dieses Instrumentes zu ermöglichen, möchte ich Ihnen beliebt machen, mit der Kommissionsminderheit gemäss der ständerätlichen Variante zu stimmen, also am ständerätlichen Beschluss festzuhalten. Dies belässt für die Umsetzung dieses Instrumentes mehr Spielräume - wenn auch nur wenig mehr Spielräume - als die Variante der Mehrheit.