Lexipedia

Rieder Beat · Ständerat · 2023-09-14

Rieder Beat · Ständerat · Wallis · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2023-09-14

Wortprotokoll

Artikel 8c und Artikel 18bis sind eigentlich die Herzstücke dieser Revision, die ja nicht aus dem Nationalrat kam, sondern aus dem Ständerat. Ich mag mich erinnern, dass der Nationalrat überhaupt nichts wollte.

Wir haben Artikel 8c jetzt beschlossen. Bei Artikel 18bis geht es um die Anwendung auf Stufe Nutzungsplanung. Hier müssen wir einfach eine Regelung treffen, die nicht in einer Bürokratie erstickt und unsere guten Ansätze schlussendlich vernichtet. Die Minderheit ist eine knappe Minderheit - 5 zu 5 Stimmen bei Stichentscheid der Präsidentin; einzelne Mitglieder waren abwesend, die UREK-S hatte viel zu tun. Es[NB]hätte[NB]ebenso[NB]gut eine Mehrheit für diesen Antrag geben können.

Nun kommen wir zum berühmten Unterschied zwischen "oder" und "und". Der Ständerat möchte bei Absatz 1 Buchstabe b ein "oder", und der Nationalrat möchte dort ein "und". Wenn man später als Gesetzesanwender ein Gesetz auslegt, wird man auf den Wortlaut abstellen. Ein "und" bedeutet eben nicht das Gleiche wie ein "oder". Mit einem "und" werden Kumulativbedingungen festgelegt, es muss also jede Bedingung eingehalten werden. Mit einem "oder" werden Alternativbedingungen festgelegt; das heisst, nicht jede Bedingung muss erfüllt werden, sondern einzelne Bedingungen oder nur eine.

Konkret heisst das "oder": Bei einer entsprechenden Kompensation könnte man zum Beispiel nachweisen, dass man beim Schutz der Biodiversität unglaublich viel erreicht hat, dass man aber bei der Aufwertung von Siedlungsstruktur, Landschaft, Baukultur und Kulturland nichts machen kann, weil die Situation vor Ort das nicht zulässt. Oder man könnte beim Kulturland eine Aufwertung machen - das würde die Bauern freuen - und bei den anderen Kriterien nicht. In der Gesamtheit der Betrachtung muss es aber eine entsprechende Aufwertungsmassnahme geben.

Zur Umsetzung des Ganzen in der Praxis wird auf dieses Bundesgesetz eine Bundesverordnung folgen. Dann werden technische Richtlinien erlassen werden. Danach wird der kantonale Gesetzgeber ein Ausführungsgesetz erlassen und wiederum technische Richtlinien einführen. Wenn Sie dem Gesetzgeber hier nicht einen möglichst grossen Spielraum lassen, ersticken Sie eigentlich unsere Gesetzgebung.

Im Gegensatz zu Kollege Zanetti habe ich das Protokoll, es war in Curia Vista einfach zu finden. Ich kann Ihnen sagen, was die Verwaltung mit einem schlichten, einfachen Satz gesagt hat: "Es wird später schwierig zu erklären sein, weshalb ein 'Und' nicht ein 'Und', sondern ein 'Oder' sein soll." Daher bitte ich Sie, hier wirklich mit der Minderheit zu stimmen und diesen gesetzgeberischen Fauxpas nicht zu machen, sondern dem Gesetzgeber eine gewisse Souplesse zu geben, damit er später, bei den technischen Richtlinien, nicht allzu stark eingeschränkt ist.

Ich bitte Sie, der Minderheit zu folgen.