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Studer Lilian · Nationalrat · 2023-09-14

Studer Lilian · Nationalrat · Aargau · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2023-09-14

Wortprotokoll

Das Leben jedes Paares verändert sich bei der Geburt eines Kindes. Aber wer Zwillinge oder sogar Drillinge bekommen hat, weiss, dass das noch eine zusätzliche Herausforderung mit sich bringt und die Belastung fast doppelt oder dreifach so gross ist. So wollen z.[NB]B. gleich zwei Kinder die Muttermilch oder den Schoppen, so schreien gleich zwei und verlangen nach Aufmerksamkeit oder wollen gewickelt werden. Es ist zudem nicht unüblich, dass Mehrlingsgeburten für die Frau, aber auch für die Kinder mit erheblichen Komplikationen verbunden sein können, sowohl während der Schwangerschaft wie auch bei der Niederkunft.

Bei Kindern sind zwei Hauptprobleme möglich. Das erste ist die Frühgeburt, die bei Mehrlingsgeburten häufig ist. Es wird geschätzt, dass sich die Schwangerschaftsdauer mit jedem weiteren Kind um drei bis vier Wochen verkürzt. Wenn eine normale Schwangerschaft also 40 Wochen dauert, sind bei Zwillingen 35 oder 36 Wochen üblich. Als zweites Problem können Wachstumsverzögerungen auftreten, die bis[NB]ins[NB]Erwachsenenalter körperliche Auswirkungen haben können.

Für die Mutter bestehen im Vergleich zu einer Einzelschwangerschaft zusätzliche Risiken, die mit verschiedenen Krankheiten verbunden sein können. Einige dieser Probleme verschwinden nicht automatisch bei der Geburt. Auch die Erholungsphase der Frau dauert nach einer Mehrlingsgeburt verständlicherweise länger.

Diesen Herausforderungen trägt eine Empfehlung der Internationalen Arbeitsorganisation aus dem Jahr 2000 Rechnung. Das entsprechende Übereinkommen wurde 2014 von der Schweiz ratifiziert. In der Empfehlung 191 Ziffer 1.2 steht, dass bei Mehrlingsgeburten eine Verlängerung des Mutterschaftsurlaubs vorgesehen werden sollte.

Einige Länder haben diese Empfehlung bereits umgesetzt. In Frankreich beispielsweise gibt es eine Mutterschaftsurlaubsregelung, die von der jeweiligen Situation abhängt. So gibt es 16 Wochen beim ersten Kind und 34 Wochen bei Zwillingen. In Deutschland und Österreich sind es vier Wochen mehr bei Mehrlingsschwangerschaften, in Spanien sind es zwei Wochen mehr.

Fabien Fivaz wollte den Herausforderungen rund um eine Mehrlingsschwangerschaft auch hier in der Schweiz Rechnung tragen und hat eine parlamentarische Initiative eingereicht. Die SGK-N hat dieses Anliegen mit 13 zu 11 Stimmen bei 1 Enthaltung in Form einer Kommissionsmotion unterstützt. Über diese werden wir nun befinden.

Die Kommissionsmehrheit argumentierte für eine Kommissionsmotion und für das eben beschriebene Anliegen. Eine Minderheit ist der Auffassung, dass Schwangere, Wöchnerinnen und stillende Mütter gesundheitlich und finanziell ausreichend geschützt sind. Dies ist beispielsweise bei der Gestaltung der Arbeitsbedingungen oder bei der Gewährleistung von Ersatzarbeit der Fall. Wenn gesundheitliche Beschwerden bestehen, ist der Arbeitgeber verpflichtet, mit Lohnfortzahlung oder Urlaub zu reagieren.

Kurz noch zu zwei Punkten, die in der Kommission diskutiert wurden:

1.[NB]Die Kosten: Die Verwaltung geht von etwa 1300 Mehrlingsgeburten pro Jahr aus. Im Jahr 2021 waren es 1342 und im Jahr 2022 waren es 1277. Die Zahl ist recht niedrig. Einen Kostenvoranschlag hat sie noch nicht erstellt, dies aus dem einfachen Grund, dass in der Initiative und eben jetzt in der Kommissionsmotion nicht angegeben ist, wie viele zusätzliche Wochen gewährt werden sollen. Der durchschnittliche Zuschuss für Frauen beträgt rund 130 Franken pro Tag. Kosten können daher berechnet werden, sobald die Verwaltung klare Richtlinien erhält. Angesichts der begrenzten Anzahl von Eltern, die sich in dieser besonderen Situation befinden und deren Zahl die Verwaltung später bekannt geben wird, werden die Kosten recht begrenzt sein.[PAGE 1624]

2.[NB]Es kam noch die Frage auf, ob eine Meldung einer Zwillingsschwangerschaft an den Arbeitgeber erforderlich ist. Hierzu die Antwort: Heutzutage besteht eine Meldepflicht gegenüber Arbeitgebern. Diese Ankündigung ist häufig mit einem ärztlichen Attest verbunden. Die Frage ist, ob auf der Bescheinigung angegeben werden muss, dass es sich um eine Mehrlingsschwangerschaft handelt. Dies kann man, falls gewünscht, im Gesetzgebungsprozess definieren.

Ich komme zum Schluss. Die Anzahl Wochen sind im Text nicht aufgeführt, sie ist noch zu definieren. Die Väter sollen auch berücksichtigt werden.

Auf alle Fälle bedankt sich die Kommissionsmehrheit, wenn Sie der Kommissionsmotion und dem Anliegen eine Chance geben und diese Motion eben unterstützen.