Rösti Albert · Bundesrat · 2023-09-18
Rösti Albert · Bundesrat · Bern · 2023-09-18
Wortprotokoll
Es ist klar, dass das neue Jagdgesetz grundsätzlich vorsieht, dass gefährliche Wölfe - egal, welchen Bestand an Wölfen wir haben - zum Abschuss freigegeben werden können, wenn sie Mensch oder Tier gefährden. Es ist auch nicht so, dass unterhalb von zwölf Rudeln gar nichts mehr getan werden kann. Wenn die Schwelle, die ja regional differenziert wird, unterschritten wird, kann nicht mehr ein ganzes Rudel entfernt werden, sondern nur noch die Hälfte der Jungtiere. Damit haben wir eigentlich eine Art Kompromiss gezimmert. Ich kann weder beim Schutz noch beim Nutzen das Maximum herausholen.
Ich habe grosses Verständnis für die Vertreter der Landwirtschaft, die nach über 1500 Rissen nun relativ scharf reagieren. Gleichzeitig habe ich aber, gestützt auf die Berner Konvention, den Auftrag, die Arterhaltung sicherzustellen.
Wenn wir, wie es jetzt vorgegeben ist, Rudel entfernen, die zu nahe an Siedlungen herankommen und damit gefährlich sind, gehe ich davon aus, dass die verbleibenden Wolfsrudel daraus lernen und sich in die Alpen zurückziehen werden, also dorthin, wo sie eigentlich ihren Lebensraum haben, d.[NB]h. ausserhalb der Gebiete mit ziviler Bevölkerung und ausserhalb der Gebiete, in denen die Nutztiere zuhause sind.