Bieri Peter · Ständerat · 2003-03-06
Bieri Peter · Ständerat · Zug · Christlichdemokratische Fraktion · 2003-03-06
Wortprotokoll
Ich möchte mich zu diesem Faktor äussern und Ihnen sagen, was in der Kommission meine Motivation war - und es auch heute ist -, es beim Faktor 1,5 zu belassen. In der ganzen Diskussion stand ja auch die Frage der Gewissensprüfung zur Debatte, und es gibt das andere Modell, das Modell des Tatbeweises. Wir sind so verblieben, vorerst das Modell der Gewissensprüfung beizubehalten und die Frage der Gewissensprüfung oder allenfalls das Modell des Tatbeweises in einer nächsten Revision - und dann auch im Lichte von "Armee XXI" und "Bevölkerungsschutz XXI" - nochmals zu prüfen.
Jetzt hat auch Herr Kollega Fünfschilling das Beispiel Österreich genannt, wo ein Tatbeweismodell mit dem Faktor 1,5 angewendet wird. Wenn wir jetzt mit dem Modell der Gewissensprüfung auf den Faktor 1,3 zurückfahren und in der nächsten Phase allenfalls zum Modell des Tatbeweises wechseln, müssten wir den Faktor dann folgerichtig wiederum auf 1,5 erhöhen. Dieses Vorgehen - jetzt beim Gewissensprüfungsmodell zurückzugehen und dann allenfalls in der nächsten Phase beim Tatbeweismodell den Faktor [PAGE 90] wieder auf 1,5 zu erhöhen - scheint mir auch von der Abfolge her nicht sinnvoll. Ich meine, wir müssten offen dafür sein, die Frage der Gewissensprüfung oder die Frage des Tatbeweismodelles in der nächsten Phase genauer zu prüfen. Im Sinne der Kontinuität erachte ich es als nicht sinnvoll, jetzt zurückzufahren und dann in einer späteren Phase mit dem Tatbeweismodell den Faktor allenfalls wieder auf 1,5 zu erhöhen. Gerade dies sind für mich die Gründe, bei der jetzigen Version mit einem Faktor 1,5 zu bleiben. Das gibt uns die Möglichkeit, in einer nächsten Phase die Frage des Modelles, des Gewissensprüfungs- oder des Tatbeweismodelles, genauer zu erörtern.
In diesem Sinne würde ich Ihnen beantragen, heute im Sinne der Kontinuität beim Faktor 1,5 zu bleiben.