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Hess Hans · Ständerat · 2003-03-06

Hess Hans · Ständerat · Obwalden · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2003-03-06

Wortprotokoll

Hier erfolgt eine nähere Umschreibung der Zulassungsvoraussetzung, und zwar soll das ermöglichen:

1. mehr Transparenz, ohne jedoch gleich ein Rezept für individuelle Argumentationsweisen zu geben;

2. eine Offizialisierung der seit fast fünf Jahren geübten Praxis;

3. eine Option, zivildienstwillige Stellungspflichtige künftig direkt in den Rekrutierungszentren anzuhören. Die sofortige mündliche Eröffnung des Entscheides bedingt eine rasche Entscheidfindung;

4. die Definition der Massstäbe für die Qualitätskontrolle, die künftig im Rahmen des Beschwerdeverfahrens durch das Departement stattfinden wird. Die bisherige Praxis soll fortgeführt und, wo nötig, weiterentwickelt werden.

Durch Festschreibung einzelner Eckwerte im Gesetz wird der Spielraum der Zulassungskommission und der Rekurskommission in der Würdigung der einzelnen Zulassungsgesuche nicht eingeschränkt.