Flach Beat · Nationalrat · 2023-09-18
Flach Beat · Nationalrat · Aargau · Grünliberale Fraktion · 2023-09-18
Wortprotokoll
Ich spreche zum Antrag meiner Minderheit bei Artikel 37a Absatz 2. Sie haben es jetzt von verschiedenen Sprechern gehört: Dieses Gesetz soll einerseits das Versprechen einlösen, nach der RPG-1-Revision auch die Regeln ausserhalb der Bauzone zu verschärfen. Andererseits wollen wir eine Stabilisierung der Bautätigkeit und der Anzahl Gebäude ausserhalb der Bauzone erreichen. Das ist uns geglückt.
In Artikel 37a Absatz 2 hat man aber noch etwas anderes aufgenommen. Hier hat man die Problematik aufgenommen, dass es viele Gaststätten und Beherbergungsbetriebe ausserhalb der Bauzone gibt, die teilweise vor 1980 erstellt wurden bzw. nun eigentlich zonenwidrig im Nichtbaugebiet, im Landwirtschaftsgebiet stehen. Der Ständerat wollte die Möglichkeit schaffen, dass solche Gebäude erneuert, also abgebrochen, wieder aufgebaut und auch erweitert werden können, wenn das betrieblich nötig ist.
Der Nationalrat hat dem mit seiner Fassung grundsätzlich zugestimmt, aber festgehalten, dass nur die Beherbergungsbetriebe und nicht auch noch sämtliche Gaststätten einbezogen werden sollen. Der Ständerat ist in dieser Frage hart geblieben und hat an seiner Fassung festgehalten. Ich versuche Ihnen jetzt hier einen Schritt schmackhaft zu machen, den wir wahrscheinlich auch dem Ständerat schmackhaft machen können. Denn was bedeutet es, wenn man einen Beherbergungs- oder einen Gastrobetrieb ausserhalb der Bauzone abreissen, ihn wieder aufbauen und dann auch noch betrieblich erweitern kann? Was bedeutet das, und wie viel kann man verändern? Kann ich da dann alles machen, was ich will? Und in Absatz 2 heisst es dann auch noch, dass der Bundesrat noch weiter regle, wie Gebäude, die in der gleichen Geländekammer abgebrochen werden, zur Erweiterung - bezüglich Volumen oder wie auch immer - bestehender oder wieder aufzubauender Beherbergungs- oder Gastrobetriebe berechtigen. Das bedeutet quasi "open door".
Das heisst, es gibt ausser dem Begriff "betrieblich" überhaupt kein Mass, was das beinhaltet. "Betrieblich" kann aber auch einfach heissen, dass ein Investor bereit ist, ein Disneyland oder irgendetwas Ähnliches im Alpengebiet zu bauen. Der kommt einfach mit einem Koffer voller Geld und sagt, er wolle investieren, aber es brauche eine betriebliche Erweiterung, damit es sich am Ende dann auch rechne, und entsprechend gross könnte das dann werden. Deswegen bitte ich Sie, mit dem Antrag der Minderheit Flach einzufügen, dass solche Erweiterungen "massvoll" sein sollen.
Es soll massgehalten werden, es soll noch ein vernünftiges Mass gelten für diese Bauten, die notabene ausserhalb der Bauzone stehen, die im Grundsatz zonenwidrig sind, wobei aber offensichtlich ein grosses Interesse daran [PAGE 1686] besteht, beispielsweise beim Tourismus, dass solche Gastro- und Beherbergungsbetriebe weiterhin dort stehen und meinetwegen auch erneuert und umgebaut werden können, aber nicht ohne jedes Mass. Deshalb bitte ich Sie, hier das Wort "massvoll" noch einzufügen.
Es ist im Raumplanungsgesetz auch nichts völlig Neues. Es ist ein Begriff, mit dem man schon seit vielen Jahren arbeitet und der zum Ausdruck bringen soll, dass diesen Erweiterungen, Umbauten, Erneuerungen usw. ein vernünftiges Mass zugrunde liegen soll, dass also keine Disneylands oder irgendwelche Indoor-Anlagen im Alpengebiet entstehen sollen. Entsprechend wäre vielleicht auch eine architektonische Einbettung im Gebiet zu verlangen. Dann können wir tatsächlich auch von einer qualitätsvollen Entwicklung sprechen.
Nehmen wir hier also den Begriff "massvoll" auf, machen wir einen Schritt auf den Ständerat zu - dies aber eben mit Mass.