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AB 325818

Jauslin Matthias Samuel · Nationalrat · Aargau · FDP-Liberale Fraktion · 2023-09-18

Wortprotokoll

Wir behandeln zwar jetzt das Geschäft 22.025 zur Biodiversitäts-Initiative, doch eigentlich geht es um den indirekten Gegenvorschlag dazu. Die Situation ist so: Der Nationalrat hat dem Eintreten im Grunde zugestimmt, das Gesetz ausgearbeitet und es dem Ständerat überwiesen. Der Ständerat ist auf diesen indirekten Gegenvorschlag aber nicht eingetreten. Er ist der Meinung, dass es bei der Biodiversitäts-Initiative keinen Gegenvorschlag braucht und dass eine Volksabstimmung durchaus gewonnen werden kann.

Nun ist die Vorlage zurück bei uns. In der UREK-N haben wir eine intensive Diskussion darüber geführt, wie wichtig ein Gegenvorschlag letztlich ist. Die Mehrheit der Kommission ist der Überzeugung, dass Handlungsbedarf in Bezug auf die Biodiversität besteht und dass auch gehandelt werden muss. Die Frage ist nur: in welcher Form, in welcher Grösse und vor allem mit welcher Geschwindigkeit?

Aufgrund des Nichteintretens des Ständerates haben wir die Voten analysiert und der Verwaltung daraufhin den Auftrag erteilt, einen Entwurf auszuarbeiten, der diese Eckwerte aufnimmt, das heisst: Verzicht auf die Einführung neuer Begriffe im Gesetz, das gilt insbesondere für die Begriffe "ökologische Infrastruktur", "Kerngebiete" und "Vernetzungsgebiete"; Verzicht auf die Einführung neuer Biodiversitätsgebiete von nationaler Bedeutung; Verzicht auf die Anpassung des Landwirtschaftsrechts; Fokus auf die funktionale Vernetzung und die Steigerung der Qualität in bestehenden Biodiversitätsgebieten als Verbundaufgabe von Bund und Kantonen; qualitätsbasierte Massnahmen in bestehenden Schutzgebieten; Förderinstrumente für die Vernetzung als Qualitätssteigerung in Artikel 18d Absatz 1 des Natur- und Heimatschutzgesetzes. Schlussendlich soll die Revision vor allem die Städte und Agglomerationen - also eben nicht die Landwirtschaft - stärker in die Pflicht nehmen, damit sie Massnahmen zur Steigerung der Biodiversität treffen.

Wir können diese Vorschläge heute nicht diskutieren, wir können nur sagen, wir möchten am Eintreten festhalten. Wir [PAGE 1695] können den Ständerat darauf aufmerksam machen, dass wir mit diesen Vorschlägen der Verwaltung durchaus leben könnten. Wir könnten ihn motivieren, einzutreten und die entsprechende Beratung aufzunehmen. Das ist der Plan, und das ist kein Schildbürgerstreich, wie von einigen Nationalräten hier ausgeführt wurde, sondern es ist der Versuch, doch noch zu retten, was zu retten ist. Die Kommission hat diesem Vorgehen mit 13 zu 8 Stimmen bei 3 Enthaltungen zugestimmt.

Wir möchten Sie bitten, diesen Versuch zu unterstützen, nochmals einzutreten und dem Ständerat die Möglichkeit zu geben, noch einmal an diesem Gesetz zu arbeiten. Vor allem soll er sich mit den Differenzen, die wir auch hier hatten, übrigens auch mit den Bauern, noch einmal intensiv befassen. Wir sind überzeugt - ich wiederhole mich -, dass in Sachen Biodiversität durchaus Handlungsbedarf besteht. Dass wir einen Schritt machen müssen, ist in der Kommission zwar nicht unbestritten, aber es ist durchaus so, dass der Handlungsbedarf von der Wissenschaft glaubhaft aufgezeigt worden ist.

Besten Dank, wenn Sie der Kommission folgen.