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Rösti Albert · Bundesrat · 2023-09-18

Rösti Albert · Bundesrat · Bern · 2023-09-18

Wortprotokoll

Ich kann oder will zu dem einen Bundesgerichtsfall, der hier erwähnt wurde, nicht Stellung nehmen. Ich kann Ihnen einfach sagen, dass Ihr Anliegen mit zwei Instrumenten, die es bereits gibt, erfüllt werden kann. Das geltende Bundesrecht kennt das Instrument der traditionellen Bauten: Wenn Bauten geschützt sind, können sie gemäss Artikel 39 Absatz 2 der Raumplanungsverordnung unter bestimmten Bedingungen umgenutzt werden. Das ARE ist auch mit den Behörden des Kantons Wallis in gutem Kontakt, wenn es darum geht, dass gerade geschützte Bauten, die ortsplanerisch oder aus Sicht des Kulturlandschaftsschutzes wichtig sind, erhalten werden können. Im Kanton Tessin hat sich das mit den Rustici bereits gut entwickelt; wir sollten es eigentlich auch im Wallis zustande bringen. Das ist die eine Massnahme. Die andere Massnahme haben wir heute beschlossen: Der Rat hat heute seine Differenz zum Ständerat beim Gebietsansatz bereinigt.

Von daher gehe ich davon aus, dass Ihren Anliegen Rechnung getragen werden kann - natürlich mit den Einschränkungen, die diese Artikel enthalten, die auch der Gebietsansatz hat. Es muss zuerst im Richtplan genehmigt, von den Kantonen ausgeschieden, kompensiert werden; das braucht es. Aber es gibt Möglichkeiten, und wenn es Möglichkeiten gibt, lehnt der Bundesrat eine Motion ab.

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