Rösti Albert · Bundesrat · 2023-09-18
Rösti Albert · Bundesrat · Bern · 2023-09-18
Wortprotokoll
Die Motionärin möchte den Kantonen die Möglichkeit einräumen, über das Umweltschutzgesetz Notmassnahmen zu treffen, sobald Emissionsgrenzwerte der Luftreinhalte-Verordnung überschritten werden. Dazu möchte ich schon sagen, dass sich die Luftqualität in der Schweiz in den letzten Jahrzehnten massiv verbessert hat. Wir haben heute trotz grösserer Bevölkerungszahl und mehr Verkehr die bessere Luft als noch vor einigen Jahren.
Sie haben es eigentlich vorweggenommen: Es liegt an den Kantonen, mit spezifischen Massnahmenplänen Spitzen zu brechen. Wir sehen die Notwendigkeit von zusätzlichen Massnahmen mit einer gesetzlichen Änderung durch den Bund nicht. Bei ausserordentlich hohen Luftbelastungen können die Kantone zusätzlich informieren und temporäre Massnahmen wie beispielsweise eine Reduktion des Tempos, ein Temporegime, anordnen. Aber Sie haben selber darauf hingewiesen: Diese Massnahmen greifen kurzfristig und [PAGE 1720] zu spät und können bestenfalls Belastungsspitzen brechen. Das wird auch von der Bau-, Planungs- und Umweltdirektorenkonferenz so festgehalten.
Deshalb erachten wir die geforderte Anpassung des Umweltschutzgesetzes als nicht zielführend. Das heisst aber nicht, dass die Kantone nicht handeln können, wenn sie dies als erforderlich erachten.