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Michel Matthias · Ständerat · 2023-09-18

Michel Matthias · Ständerat · Zug · FDP-Liberale Fraktion · 2023-09-18

Wortprotokoll

Im Namen der Kommission, die ihren Beschluss mit 8 zu 3 Stimmen gefasst hat, ersuche ich Sie, diese Motion abzulehnen. Die Motion fordert, den Absolventinnen und Absolventen einer Berufsmatura den prüfungsfreien Zugang zur Primarlehrerausbildung an einer pädagogischen Hochschule (PH) zu gewähren. Diesbezüglich soll also die Berufsmaturität der gymnasialen Maturität gleichgestellt werden.

Dass man sich für die Berufsmaturität derart einsetzt, ist an und für sich sympathisch. In meinem Kanton, in dem ich auch Bildungsdirektor gewesen bin, wurde sie ebenfalls immer gefördert. Erlauben Sie mir an dieser Stelle eine persönliche Bemerkung: Meinem jüngsten Sohn, der derzeit die Berufsmaturität absolviert, würde ich auch wünschen, dass er möglichst freien Zugang zu allen möglichen Hochschulen erhält, sozusagen "free-floating". Allerdings schafft diese Motion nur scheinbar eine Gleichstellung. Sie übersteuert zudem die Kantone in einem Moment, in dem parallel dazu in Umsetzung eines anderen Postulates der Zugang zur PH über die Berufsmaturität in einem breiteren Kontext geprüft wird; ich komme darauf zurück.

Für die Kommission ist die Durchlässigkeit in unserem Bildungssystem wichtig. Hierzu ist ein Blick auf Artikel 61a unserer Bundesverfassung angezeigt. Dieser Artikel fordert die Durchlässigkeit im Bildungsraum Schweiz, was auch das Grundanliegen der Motion ist. Durchlässigkeit heisst aber nicht "free-floating", es gibt keinen total freien Zugang zu Hochschulen, unabhängig von der Vorbildung. Es heisst also im konkreten Fall nicht, dass eine Berufsmaturität denselben freien Zugang zu einer pädagogischen Hochschule ermöglicht wie eine gymnasiale Matur. Man muss den ganzen Artikel lesen: Derselbe Artikel der Bundesverfassung fordert [PAGE 783] auch Bildungsqualität. Qualität heisst im vorigen Fall, dass PH-Studierende den nötigen Rucksack haben müssen, um in den Lehrberuf einzusteigen. Gerade die in einer Berufsmaturitätsausbildung fehlenden Fächer sind ein wichtiges Rüstzeug für den Lehrberuf.

Die Befürworter der Motion meinen, es sei wichtig, auch Lehrpersonen im Schulzimmer zu haben, welche den Berufsbildungsweg gewählt haben und somit mit hoher Praxisorientierung unterrichten. Das ist richtig: Die DNA zum Beispiel einer Person mit einem eidgenössischen Fähigkeitszeugnis ist anders und wichtig. Der Zugang ist auch wichtig, und er funktioniert heute. Wir haben uns das mittels Anhörungen, mittels Vertiefung in den Bildungsbericht versichern lassen. Vielleicht nur eine Zahl: Rund 60 Prozent der Studierenden an der PH für die Primarstufe haben heute keine gymnasiale Matur. Der Zugang ohne gymnasiale Matur funktioniert, aber mit Nachholbildung, mit Aufnahmeprüfungen. Diese scheinen kein Hindernis zu sein.

Nun möchte die Motion auch den Lehrer- und Lehrerinnenmangel bekämpfen. Auch hier ist es wichtig, faktenbasiert zu urteilen. Der Bildungsbericht 2023 zeigt, dass das Problem des Lehrer- und Lehrerinnenmangels weniger im Zugang zur Ausbildung, also in der Aufnahme zur PH, liegt - hier gibt es keinen Bottleneck - als im Bereich des Berufseinstiegs, also nach der Ausbildung. Zudem verweilen Lehrpersonen häufig zu wenig lang im Lehrberuf. Wenn es also darum geht, den Lehrermangel zu bekämpfen, muss man woanders ansetzen.

Diesem Punkt hat sich unsere Schwesterkommission, die WBK-N, vertieft gewidmet und auch Anhörungen durchgeführt. Die Kommission hat daraufhin drei Postulate eingereicht. Es ist wichtig, diese zu erwähnen, auch wenn wir diese hier nicht zur Abstimmung bringen. Sie sind im Nationalrat angenommen worden. Die drei Postulate beleuchten das Thema Lehrermangel in seiner Gesamtheit. Das Postulat 22.4265 fordert einen Bericht über die Gründe, die Lehrkräfte dazu veranlassen, den Beruf frühzeitig zu verlassen oder im Beruf zu bleiben. Das Postulat 22.4266 verlangt eine Bewertung der sowohl positiven als auch negativen Folgen der durchgeführten Schulreformen. Das Postulat 22.4267 verlangt einen Bericht, unter welchen Bedingungen Absolventinnen und Absolventen einer Berufsmaturität zu einer pädagogischen Hochschule zugelassen werden könnten - das ist das Thema der vorliegenden Motion. Dort soll breiter thematisiert werden, ob es sinnvoll wäre, auch eine neue Berufsmaturität mit pädagogischer Ausrichtung zu schaffen.

Aus Sicht Ihrer Kommission sind diese drei Postulate berechtigt und sinnvoll, und sie bearbeiten den Lehrermangel in seiner ganzen Breite. Die Motion greift nun einen einzigen Punkt vorschnell heraus: den Zugang zur Ausbildung, also den Punkt, der nicht der entscheidende ist für den Lehrermangel. Dieser Punkt wird, wie gesagt, auch durch ein Postulat abgedeckt.

Wenn man es dann noch zeitlich anschaut: Sie wissen, wie lange es geht, bis eine Motion umgesetzt wird, bis die Leute dann gestützt auf die Gesetzesanpassungen zur PH kommen, wo sie dann drei Jahre ausgebildet werden. Diese Personen kommen nach den Jahren 2025/26 ins Schulzimmer, und dort haben wir den Peak: 2025/26 haben wir die Jahrgänge, die unsere Klassenzimmer füllen. Nachher geht es wieder zurück. Die Massnahme käme also zu spät.

Kommt noch hinzu, dass die Situation je nach Kanton verschieden ist. Im Kanton Thurgau erwartet man einen sehr hohen Anstieg der Schülerinnenzahlen, im Kanton Tessin hingegen sogar einen kleinen Rückgang. Das zeigt eigentlich, dass wir die Steuerung und auch die Attraktivitätssteigerung für den Lehrer- und Lehrerinnenberuf in der Kompetenz der Kantone belassen sollten.

Jetzt vielleicht noch zur Argumentation der subjektiven Gleichberechtigung: Ist ein Berufsmaturitätsabsolvent, eine Berufsmaturitätsabsolventin gleichberechtigt zu einer PH zuzulassen? Das ist wiederum einmal faktenbasiert anzuschauen. Die Allgemeinbildung im Rahmen einer Berufsmaturität weicht massgeblich von derjenigen im Rahmen der gymnasialen Maturität ab. Ein paar Zahlen: Die Lektionenzahl in der Berufsmaturität ist halb so hoch wie bei der gymnasialen Matur. Wenn man konkret schaut, welche Berufsmatura der pädagogischen Ausbildung am nächsten kommt, dann ist das die Ausrichtung "Gesundheit und Soziales". Selbst in dieser Berufsmaturität fehlen absolut grundlegende Ausbildungen in den Bereichen Geografie, bildnerisches und technisches Gestalten, Musik, Bewegung, Sport, Pädagogik - das sind aber alles Bereiche, die das Rüstzeug für Lehrerinnen und Lehrer sind. Ich glaube, das ist einfach nicht gleich. Ich habe einmal im Studium gelernt, Gleiches sei gleich zu behandeln und Ungleiches ungleich. Oder umgekehrt gesagt: Es wäre geradezu willkürlich und würde das Gleichbehandlungsgebot missachten, wenn wir die Berufsmatura der gymnasialen Matura hier in diesem Aspekt gleichstellen würden.

Ich meine auch, man würde diesen Berufsmaturitätsabsolventinnen und -absolventen etwas vormachen; man würde ihnen einen Bärendienst erweisen. Es wäre nur ein scheinbar gleichwertiger Zugang, denn im Rahmen eines freien Zugangs müssten sie den fehlenden Teil, den ich beschrieben habe, nachträglich nachholen. Das passiert effektiv. Wir haben ein Anschauungsbeispiel, die Pädagogische Hochschule Bern. An der Pädagogischen Hochschule Bern können Berufsmaturitätsabgängerinnen und -abgänger frei zur Primarlehrerausbildung zugelassen werden; nicht, weil die PH das so gewollt hat, sondern weil das Berner Parlament eben genau eine analoge Motion gutgeheissen, also den Weg dafür geöffnet hat. Was passiert nun? Im ersten oder im zweiten Semester müssen die Berufsmaturitätsabgängerinnen und -abgänger den Bildungsrucksack mit dem Fehlenden füllen. Ich meine aber, es ist einfach nicht Sache der PH, Fehlendes nachzuholen; das ist der falsche Ort. Es ist also eine Scheinlösung, man streut den Leuten irgendwie Sand in die Augen.

Vielleicht noch als Nebenbemerkung: Sie kennen die Zugänge zu den Fachhochschulen. Wenn Sie gestützt auf eine berufliche Grundbildung eine Berufsmatura haben, haben Sie freien Zugang zu den Fachhochschulen. Ich als Gymnasiast mit einer gymnasialen Matura hätte den freien Zugang nicht gehabt, ich hätte noch ein einjähriges Praktikum machen müssen, und dies zu Recht. Das, was mir für eine Fachhochschulausbildung fehlte, hätte ich nachholen müssen. Auch hier gibt es also eine unterschiedliche Behandlung.

Ich meine, das Losungswort heisst Anrechnung, nämlich die Anrechnung von Bildungsleistungen. Es kann nicht sein, dass eine Person zweimal dasselbe erlernen muss. Da stimme ich vollumfänglich zu. Aber: Man weist nach, was man gelernt hat, man wird allenfalls geprüft, bei Bedarf wird nachgebildet, dann wird man nochmals geprüft, und dann kommt allenfalls der Zugang.

Ich komme noch zurück auf die Postulate: Die Kommissionsmehrheit setzt darauf, das System zu optimieren und im breiten Kontext zu evaluieren. Genau das fordern die drei eingangs erwähnten Postulate. Insbesondere das Postulat 22.4267 ist weit gefasst und sieht einen allgemeinen Auftrag zur Überprüfung der Zugänge für Berufsmaturitätsabgängerinnen und -abgänger vor, ebenso wie einen Auftrag - ich habe es kurz erwähnt -, eine neue Berufsmaturitätsausrichtung "Pädagogik" zu prüfen. Insbesondere dieses Postulat nimmt die an sich zuständigen Kantone - sie sind für ihre PH zuständig - mit ins Boot. Die Motion hingegen, und das ist ein Vorgehensfehler, lässt hier die Kantone aussen vor, und ich glaube nicht, dass wir das in diesem Rat unterstützen können.

Wie immer in der Chambre de Réflexion: Wir sollten die Auslegeordnung dieser Postulate haben, bevor wir entscheiden. Es wäre irgendwie widersprüchlich, vor den Resultaten eines Postulates zum selben Thema nun vorschnell zu entscheiden und dann noch die Kantone zu übersteuern. In zeitlicher Hinsicht gibt es, meine ich, keinen Druck. Die nächste Welle der Schulkinder kommt, wie gesagt, in zwei, drei Jahren. Bis dann hätten wir die Leute, die hier anvisiert sind, auch noch nicht ausgebildet. Es gibt insbesondere keinen Druck, hier eine strukturelle Änderung vorzunehmen, die man dann nicht mehr rückgängig machen kann.

Die Minderheit ist der Auffassung, dass die Motion ein Beitrag zur Bekämpfung des Lehrerinnen- und Lehrermangels ist, dass man die Berufsmaturität stärken und gleichwertig zur gymnasialen Matura machen soll. Das sind grundsätzlich die Anliegen der Minderheit, die sich für die Motion [PAGE 784] ausspricht. Ich lasse natürlich die Minderheit ihre Position selber noch einlässlich vertreten.

Ich komme zum Schluss. Ich glaube, die Annahme der Motion wäre ein emotionaler Akt für eine Berufsmaturität. Objektiv gesehen scheint mir der Weg unsachgemäss, nicht zielführend. Mit einer Ablehnung verlassen wir das Thema nicht, wie erwähnt wird es über ein Postulat, ergänzt durch zwei andere Postulate, weiter behandelt. Wir haben dann immer noch alle Optionen, die richtigen Schlüsse zu ziehen.

Deshalb bitte ich Sie im Namen der Kommissionsmehrheit, die Motion abzulehnen.