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Frick Bruno · Ständerat · 2003-03-10

Frick Bruno · Ständerat · Schwyz · Christlichdemokratische Fraktion · 2003-03-10

Wortprotokoll

Es geht um die langfristige Finanzierung der AHV und der IV. Wir wissen heute, dass wir bis im Jahr 2012 oder 2013 für die AHV 1,5 Prozent Mehrwertsteuer brauchen, um die zusätzlichen Kosten der AHV aufgrund der demographischen Entwicklung in zwei Etappen ausgleichen zu können. 0,5 Prozent ungefähr ab dem Jahr 2008 und ein weiteres Prozent ungefähr ab dem Jahr 2012 sind nötig, um die Folgen der demographischen Entwicklung auszugleichen, nicht um zusätzliche Leistungen zu bezahlen.

1. Die IV benötigt ab sofort, d. h. raschestmöglich, zusätzlich 1 Prozent Mehrwertsteuer, um die bestehende Schuld des IV-Fonds von sage und schreibe 5,5 Milliarden Franken begleichen zu können. Mit 1 Prozent kann die Rechnung bis etwa im Jahr 2012 ausgeglichen gestaltet werden. Im ersten Rundgang, am 28. November 2002, hat unser Rat 1 Prozent für die IV bewilligt, ab dem Jahre 2005.

2. Wir haben aber die Mehrwertsteuererhöhung für die AHV aufgeschoben; wir wollten sie nicht in die Vorlage aufnehmen. Warum? Weil erst ab dem Jahr 2008 eine erste Mehrwertsteuererhöhung nötig ist und die Mehrheit in diesem Saal der Ansicht war, dass auf der Verfassungsstufe neue Steuersätze in schwieriger wirtschaftlicher Zeit nicht fünf oder zehn Jahre im Voraus festgelegt werden sollen.

3. Hingegen haben wir den Bundesanteil von 17 bzw. 15 Prozent an den Mehrwertsteuererträgen für AHV und IV einstimmig und meiner Erinnerung nach - die mich nicht trügt - ohne Gegenantrag beibehalten.

Der Nationalrat hat die Differenzbereinigung letzten Dienstag durchgeführt, und er hat entschieden, die Mehrwertsteuer in der Verfassung um 2,3 Prozent zu erhöhen: 1,5 Prozent für die AHV - auf Gesetzesstufe bis etwa im Jahr 2012 umzusetzen - und sofort 0,8 Prozent für die IV. Gleichzeitig [PAGE 106] aber hat der Nationalrat den Bundesanteil an diesen Mehrwertsteuererträgen gestrichen. Folgerichtig hat er die Mehrwertsteuer für die IV nur um 0,8 Prozent erhöht, weil 0,8 Prozent ohne einen Bundesanteil nämlich 1 Prozent mit einem Bundesanteil von rund 15 Prozent entsprechen.

Unsere Kommission schlägt Ihnen - die Fahne wurde heute verteilt - mit klarer Mehrheit drei Entscheide vor.

1. Wir beantragen Ihnen, den Bundesanteil an der Mehrwertsteuer für die Sozialversicherung beizubehalten. Aus finanzpolitischen Gründen und im Hinblick auf die Situation der Bundeskasse ist dieser Entscheid für die Mehrheit von grösster Bedeutung. Eine Minderheit beantragt Ihnen, den Bundesanteil an den Mehrwertsteuerprozenten zu streichen; darauf werde ich in der Detailberatung eingehen.

2. Die Mehrwertsteuererhöhung für die IV wollen wir nicht auf 1 Prozent wie bisher, sondern auf nur 0,8 Prozent festlegen. Wir wissen, dass wir damit die IV-Kasse nicht vollständig sanieren, wir das mindestens auf zehn bis zwanzig Jahre hinausschieben und auch eine spätere Senkung dieser 0,8 Prozent nicht mehr möglich ist.

Aber es geht uns um Folgendes: Wir wollen politischen Druck machen auf den Bundesrat, auf das Bundesamt für Sozialversicherung und damit auf alle IV-Stellen der Kantone, damit sie griffige Massnahmen gegen die zunehmende Verrentung und zusätzliche Invalidisierung der Gesellschaft Schweiz einführen. Wir waren im Dilemma, entweder die Kasse durch 1 Prozent auszugleichen oder mit 0,8 Prozent zusätzlichen politischen Druck zu machen. Wir haben uns für den politischen Druck entschieden und wahren uns die Handlungsfreiheit für die nächsten Jahre, später darauf zurückzukommen. Eine Minderheit von uns möchte sofort 1 Prozent einführen.

3. Wir schlagen Ihnen vor, 0,5 Prozent Mehrwertsteuer für die AHV bereits heute auf Verfassungsstufe zu beschliessen. Einzuführen wären diese 0,5 Prozent durch Bundesgesetz ungefähr im Jahr 2006. Warum tun wir das? Zum Ersten ist dieser Punkt in dieser Differenzbereinigung das einzige materielle Entgegenkommen gegenüber dem Nationalrat. Zum Zweiten aber wissen wir, dass diese 0,5 Prozent Mehrwertsteuer etwa auf das Jahr 2008 unbedingt nötig sind, um die AHV gesund zu erhalten. Wenn wir schon heute, das heisst wahrscheinlich im nächsten Jahr, über die 0,8 Prozent für die IV abstimmen, dann erachten wir es als zweckmässig, gleichzeitig auch über die 0,5 Prozent Mehrwertsteuer für die AHV abzustimmen und nicht zwei Abstimmungen in fast gleicher Sache innerhalb von zwei Jahren aufeinander folgen zu lassen.

Das sind die drei Entscheide im Überblick. Wenn die Diskussion über die grundsätzlichen Fragen gewünscht wird, dann bitte ich Sie, Herr Präsident, diese jetzt zu gewähren. Wenn keine grundsätzliche Diskussion zu Beginn gewünscht wird, können wir anhand der einzelnen Punkte Mehr- und Minderheiten ausmehren.