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Keller-Sutter Karin · Bundesrat · 2023-09-19

Keller-Sutter Karin · Bundesrat · St. Gallen · 2023-09-19

Wortprotokoll

Vereine werden nach Bundesrecht im Vergleich zu Aktiengesellschaften oder Genossenschaften nur zum hälftigen Steuersatz von 4,25 [PAGE 1759] Prozent besteuert. Die kantonalen Steuertarife werden von den Kantonen autonom festgelegt. Grund für diese tiefere Besteuerung ist, dass Vereine traditionellerweise einen ideellen Zweck verfolgen und nicht gewinnorientiert sind. Damit die Vereine ihren Zielsetzungen nachkommen können, erlaubt es das heutige Vereinsrecht aber, dass ein Verein ein nach kaufmännischer Art geführtes Gewerbe betreiben kann. Dies verhält sich bei internationalen Sportverbänden nicht anders. Eine steuerliche Sonderregelung nur für einzelne Vereine, z.[NB]B. internationale Sportverbände, wäre aus Sicht des verfassungsrechtlichen Grundsatzes der Rechtsgleichheit und der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit allerdings problematisch.

Der Bundesrat bittet Sie, das Postulat abzulehnen.