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Stark Jakob · Ständerat · 2023-09-19

Stark Jakob · Ständerat · Thurgau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2023-09-19

Wortprotokoll

Ich möchte Ihnen kurz in drei Punkten darlegen, weshalb Sie die Mehrheit unterstützen sollten.

1.[NB]Der Unterschied zwischen der Mehrheit und der Minderheit I (Fässler Daniel) besteht darin, dass die Minderheit I beantragt, dass die Restwassermengen eingeschränkt werden können, wenn die Ziele nach Artikel 2 Absatz 2 nicht erreicht werden. Sie finden diese Ziele nicht mehr auf der Fahne, da haben wir uns ja geeinigt. Die Ziele haben wir sogar höher gesetzt. Das heisst also, die Nettoproduktion von Elektrizität aus Wasserkraft muss im Jahr 2035 mindestens 37[NB]900 und im Jahr 2050 mindestens 39[NB]200 Gigawattstunden betragen.

Was heisst es nun, wenn sich die Lösung der Minderheit I durchsetzt? Wenn es sich zum Beispiel ab 2030 abzeichnet, dass die Ziele nicht erreichbar sind, dann könnte man also einfach die Restwassermengen einschränken, und das womöglich 20 Jahre lang bis 2050, dies wohlgemerkt, statt neue Stauseen zu bauen oder die Leistung der bestehenden Wasserkraftwerke zu erhöhen. Wenn Sie die Restwassermengen einfach so einschränken, wer hat dann noch einen Anreiz, neue Wasserkraftwerke zu bauen und die Stauseen zu erhöhen? Es ist wichtig, wir müssen den Druck auf alle Beteiligten hoch halten, auf die Kraftwerkbetreiber, auf die Konzessionsgeber, auf die Umweltverbände. Es muss etwas gehen, selbstverständlich über den runden Tisch hinaus. Da dürfen wir nicht mit einer Senkung der Restwassermengen den ganzen Druck herausnehmen.

2.[NB]Die Mehrheit beschränkt sich auf eine Restwassersenkung bei drohenden Mangellagen. Das ist sehr sinnvoll und grundsätzlich bereits heute möglich. Die Erwähnung hier aber in diesem Gesetz verstärkt diese Massnahme. Eine drohende Mangellage kann man auch mit etwas weiterem Horizont sehen, als dies das Landesversorgungsgesetz definiert, und das ist auch sehr wichtig. Wenn aber - und das ist wichtig - die Restwassermengen schon eingeschränkt sind, um die ordentlichen Produktionsziele gemäss Artikel 2 Absätze 2 und 2bis zu erreichen, was passiert dann, wenn wir eine drohende Strommangellage haben? Wir haben ja die [PAGE 807] Restwassermengen schon eingeschränkt, wir können gar nicht mehr machen. Also wenn Sie die Produktionsziele anstreben mit eingeschränkten Restwasserbestimmungen, dann setzen Sie das Instrument ausser Kraft, um in einer Strommangellage eben die Restwassermengen einschränken zu können. Das Instrument, das wir wirklich brauchen, wird wirkungslos.

3.[NB]Das Restwasser wird infolge warmer Sommer immer kostbarer, für die Fische und alle anderen Lebewesen, die nicht gern auf dem Trockenen sind, aber auch für die Pflanzenwelt und für jene, die von den Pflanzen leben, die Alpwirtschaft und die Landwirtschaft. Auch daran bitte ich Sie zu denken.

Ich komme zum Fazit: Langfristige Ziele erreicht man nicht mit befristeten Lösungen, nicht mit einem "Providurium". Das ist ein Widerspruch und nicht zielführend. Langfristige Ziele erreichen wir nur mit langfristigen Massnahmen, mit klaren Rahmenbedingungen, mit Stromunternehmen, die investieren, und Umweltverbänden, die kooperieren.

Ich beantrage Ihnen deshalb, der Mehrheit zu folgen.

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