Fischer Roland · Nationalrat · 2023-09-19
Fischer Roland · Nationalrat · Luzern · Grünliberale Fraktion · 2023-09-19
Wortprotokoll
Stellen Sie sich vor: Sie haben ein Haus, das mit einer Hypothek belastet ist. Nun wollen Sie das Gebäude aufstocken, energetisch sanieren, erweitern. Sie gehen zur Bank, um über eine Aufstockung der Hypothek zu verhandeln. Die Bank sagt: "Nein, das geht nicht, Sie dürfen sich nicht weiter verschulden, denn das ist gesetzlich nicht erlaubt. Sie müssen die Finanzierung vollständig mit Eigenkapital bewältigen." Das sagt sie, obwohl Sie persönlich eine sehr hohe finanzielle Bonität haben. Sie würden wohl zu Recht sagen, das sei keine sinnvolle Lösung, das verhindere in Zukunft auch Investitionen in sinnvolle Projekte.
Bei den Bundesfinanzen haben wir aber genau eine solche Regel. Gemäss der heutigen Ausgestaltung der Schuldenbremse darf der Bund ausser für ausserordentliche Ausgaben und für die Refinanzierung keine neuen Kredite aufnehmen. Die heutige Ausgestaltung der Schuldenbremse führt zu einer Zementierung des Schuldenstandes. Das heisst, die Schuldenquote, also die Schulden in Prozenten des Bruttoinlandprodukts, sinkt laufend. Deutlich sinnvoller wäre es, wenn die Schuldenbremse nicht auf eine Stabilisierung des aktuellen Schuldenniveaus, sondern auf eine Stabilisierung der Schuldenquote abzielen würde. Übertragen auf das Beispiel der Immobilien würde das bedeuten, dass die Belehnungsquote und nicht das Niveau der Hypothek stabil gehalten wird, selbst wenn Sie das Gebäude erweitern und aufstocken.
Sie mögen jetzt vielleicht einwenden, dass der Vergleich mit einer Immobilie nicht standhält, weil dem Hypothekarkredit ja ein Gegenwert, das Haus, entgegensteht. Aber auch den Schulden des Bundes stehen Vermögenswerte gegenüber, z.[NB]B. die Strassen- und Eisenbahninfrastruktur, die Bundesbauten oder die Geräte der Armee. Zumindest für Investitionen des Bundes sollte deshalb eine Kreditaufnahme und somit eine neue Verschuldung möglich sein.
Sie mögen vielleicht einwenden, dass wir unseren Nachkommen keine Schuldenberge hinterlassen sollten. Aber die Nachkommen profitieren ja auch von den Investitionen, die gerade beim Staat sehr langfristig in das Schienennetz, das Strassennetz und in weitere Infrastrukturen fliessen. Zudem sind die Schweizer Staatsschulden zum überwiegenden Teil Vermögenswerte der Anlegerinnen und Anleger, vor allem auch der Pensionskassen. Nachkommen haben in den seltensten Fällen je Staatsschulden zurückzahlen müssen, denn Letztere sinken mit dem Wachstum. Schulden werden durch das Wachstum abgebaut. Wenn den Nachkommen heute schon Schulden hinterlassen werden, dann sind es nicht die Staatsschulden, sondern vor allem die Hypothekarschulden ihrer Eltern; denn das Hypothekarvolumen in der Schweiz übersteigt das Bruttoinlandprodukt heute deutlich.
Sie mögen vielleicht einwenden, dass wir keine Schulden machen dürfen, ja sie sogar abbauen müssen, damit wir für eine neue Krise gewappnet sind. Auch diese Aussage ist aus finanzwissenschaftlicher Sicht nicht haltbar, denn es gibt keine wissenschaftlich eindeutig abgestützte maximale Höhe für die Schuldenquote. Die Schuldenquote der Schweiz gehört zu den tiefsten in Europa. Selbst wenn sie doppelt so hoch wäre wie heute: Die Schweiz könnte sich auf dem Kapitalmarkt dank ihrer guten Bonität immer noch Kapital verschaffen, auch in einer neuen Krise. Das konnten andere Länder ja auch.
Die Schweiz steht vor grossen Herausforderungen. Die Bewältigung der Erderwärmung und der Klimaschutz, der Schutz der Artenvielfalt und der Wiederaufbau der Ukraine sind Beispiele für Aufgaben des Bundes, welche in den kommenden Jahren hohe Investitionen erfordern, auch im Sinne einer nachhaltigen Entwicklung der Schweizer Volkswirtschaft. Eine moderate jährliche neue Verschuldung für Investitionen unter der Bedingung, dass die Schuldenquote stabilisiert wird, würde der finanziellen Nachhaltigkeit des Bundes keinen Abbruch tun. Eine Ausgabenregel, welche die Schuldenquote stabilisiert, wäre auch ehrlicher als die heutige Praxis, bei welcher Grossinvestitionen an der Schuldenbremse vorbei oft im Rahmen von Fonds getätigt werden oder, wenn das nicht geht, als ausserordentliche Ausgaben gebucht oder halt einfach als Tresoreriedarlehen gewährt werden.
Wir feiern in diesem Jahr 20 Jahre Schuldenbremse. Sie leistet wertvolle Dienste; das akzeptieren wir. Das heisst aber nicht, dass man nicht von Zeit zu Zeit darüber diskutieren soll, wie man das System verbessern könnte.
Ich bitte Sie deshalb, meinem Postulat zuzustimmen.