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Schmid Martin · Ständerat · 2023-09-19

Schmid Martin · Ständerat · Graubünden · FDP-Liberale Fraktion · 2023-09-19

Wortprotokoll

Zuhanden der Materialien möchte ich doch noch ein paar Ausführungen zur Beratung in der Kommission machen. Zuerst eine Bemerkung: Wir haben die Definition der erweiterten Eigenproduktion nicht weiter diskutiert. Das ist ja der Kern des Problems, wenn man das Ganze anschaut: Welche Produktion von welchen Tochtergesellschaften und welchen Werken wird einbezogen? Gemäss Definition wird die Produktion von Tochtergesellschaften im Grundsatz eben nicht einbezogen, ausser es gibt eine vertragliche Abnahmeverpflichtung oder ein Abnahmerecht, das der Bundesrat festlegen kann. Das ist der erste wichtige Grundsatz - damit man sich hier einfach keinen Illusionen hingibt. Damit ist der grösste Teil der Stromproduktion in der Schweiz nicht betroffen. Betroffen sind nur die Grundversorger.

Deshalb haben wir ein anderes Konzept gewählt. Denn letztlich würden diejenigen Grundversorger, die bisher sehr stark in die Eigenproduktion investiert haben, mit dem Modell des Nationalrates und auch dem bundesrätlichen Entwurf bestraft. Das stört mich, das finde ich absolut unfair. Wir sollten eher diejenigen Versorger in die Pflicht nehmen, die jetzt hohe Preise haben. Denn sie haben heute hohe Preise, weil sie nicht in die eigene Grundversorgung, die eigene Produktion investiert haben. Das ist die unausgesprochene Wahrheit, und die soll hier einmal klar so festgehalten werden. Diejenigen, die in der Vergangenheit genügend für ihre Grundversorger, in ihre Eigenproduktion investiert haben, haben jetzt keine hohen Kosten.

Dort müsste der Bundesrat meines Erachtens in der Verordnung ansetzen. Er müsste von der Grundversorgung ausgehen und sagen: Ein Anteil der grundversorgten Kunden soll durch Eigenproduktion abgesichert werden. Man soll nicht diejenigen Unternehmen bestrafen, die heute schon einen Eigenversorgungsanteil haben; das Elektrizitätswerk der Stadt Zürich (EWZ) ist beispielsweise ein solcher Fall. Das würde ich völlig ungerecht finden.

Mit der Formulierung, wie sie jetzt der Ständerat wählt, kann eine Vernehmlassung durchgeführt werden. Dem Aspekt, dass auch bei der Grundversorgung angesetzt wird, kann Rechnung getragen werden. Es hätte genügt, wenn wir nur Buchstabe b genommen hätten; aber wir haben dem Bundesrat eine Palette bzw. einen Strauss an Möglichkeiten offengelassen, um eine situationsgerechte Lösung finden zu können.

Das Ziel muss meines Erachtens sein, dass jetzt diejenigen Grundversorger, die bisher noch nicht in erneuerbare Energien investiert haben, das machen. Dann haben auch die Kunden stabilere Preise; dann gibt es auch weniger Ausschläge, weil sie ihre Eigenproduktion dort einsetzen. Das ist die Idee hinter dem Ganzen.

Mit dieser Formulierung hat der Bundesrat die Möglichkeit, auch den von mir eingebrachten Aspekten Rechnung zu tragen, um eben die Anreize richtig zu setzen, damit diese Stromunternehmen, die Grundversorger haben und nun hohe Preise beklagen, selbst mehr machen. Denn Versäumnisse der Vergangenheit haben dazu geführt, dass sie jetzt so hohe Stromrechnungen haben. Das ist einfach so. Ich will jetzt nicht diese mit einer Verordnungsregelung des Bundesrates bestrafen. Da würde ich sehr stark dagegen ankämpfen, wenn das in der Verordnung im letztgenannten Sinne umgesetzt würde. Ich würde aber jede Verordnung unterstützen, die Anreize für den Zubau von erneuerbaren Energien schafft. Diesen Spielraum lässt die Kommissionsvariante, wie wir sie jetzt definiert haben, offen.

Ich bitte Sie, mit der Kommission zu stimmen.