Zopfi Mathias · Ständerat · 2023-09-19
Zopfi Mathias · Ständerat · Glarus · Grüne Fraktion · 2023-09-19
Wortprotokoll
Zuerst einmal danke ich dem Bundesrat für seine Stellungnahme zu meiner Interpellation. Dass der Bundesrat die Wichtigkeit des Zugangs zum Medienangebot für Menschen mit Sinnesbehinderungen anerkennt, ist natürlich positiv zu werten. An sich ist auch gegen den vorgesehenen Weg über die Leistungsvereinbarung nichts einzuwenden. Festhalten möchte ich aber, dass so die Definition dessen, was den Ansprüchen von Menschen mit Sehbehinderungen gerecht wird, delegiert wird.
In anderen Bereichen, wie zum Beispiel der Untertitelung, legt der Bundesrat verbindliche Anteile fest. Aber indem im Bereich der Angebote für Menschen mit Sehbehinderungen kaum konkrete Vorgaben gemacht werden, sind die Verbände letztlich auf das Entgegenkommen der SRG angewiesen. Natürlich kann unter diesen Voraussetzungen flexibel auf technische Entwicklungen und wirtschaftliche Rahmenbedingungen reagiert werden, wie der Bundesrat schreibt. Das sichert aber die Leistungen für Menschen mit einer Sehbehinderung nicht vollständig zufriedenstellend ab.
Der Bundesrat führt in seiner Stellungnahme zur Interpellation auch keine konkreten Grundsätze aus, die zu beachten wären, obwohl diese gemäss Artikel 24 Absatz 3 RTVG vorliegen sollten. Weder die Verbände noch die SRG können sich bei ihren Verhandlungen an diesen Grundsätzen orientieren, da sie ja eben nicht kommuniziert werden. Ein zielgerichteter Ausbau des Leistungsumfanges hängt unter diesen Umständen vom Entgegenkommen der SRG ab. In der aktuellen Situation ist das höchstens so lange befriedigend, wie die SRG den Verbänden im Zweifelsfall entgegenkommt.
Der Bundesrat erwähnt zudem die bestehende Leistungsvereinbarung, die bis 2027 gilt. Damit Menschen mit Sehbehinderungen möglichst breit vom Service public profitieren können, den sie immerhin auch mitfinanzieren, ist allerdings eine weitere Erhöhung der Sendungen mit Audiodeskription notwendig, insbesondere auch ausserhalb der Zeiten am Abend. Auch die demografische Entwicklung gilt es hier besonders zu beachten.
Ich halte die aktuelle Verordnungsbestimmung für einschränkend und eine Konkretisierung bzw. Öffnung der Verordnung in Artikel 7 Absatz 2 RTVV für hilfreich und zielführend. Die Verordnung sollte hier der sich ändernden Realität angeglichen und geöffnet werden. Dies ist eine Aufgabe auf politischer Ebene, welche vertieft geprüft werden sollte. Der konkrete Umfang der audiodeskribierten Inhalte sollte dann weiterhin zwischen den Verbänden und der SRG ausgehandelt werden; damit bin ich einverstanden.
Ich fordere deshalb die SRG auf, auf die Anliegen von Menschen mit Sehbehinderungen weiterhin und noch deutlich stärker Rücksicht zu nehmen und dem Vertrauen gerecht zu werden, das der Bundesrat, wie seine Antwort zeigt, aber auch viele Gebührenzahlerinnen und Gebührenzahler in sie setzen.