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Germann Hannes · Ständerat · 2023-09-20

Germann Hannes · Ständerat · Schaffhausen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2023-09-20

Wortprotokoll

Vorweg dies: Ich begrüsse das Programm, das uns hier zur Genehmigung vorliegt, vollumfänglich, auch mit der Ergänzung Le Vengeron-Coppet-Nyon. Vor allem sind auch die entsprechenden gesamtverkehrlichen Optimierungen, die vorgesehen sind, zu begrüssen. Stichworte sind Geschwindigkeitsharmonisierung oder Gefahrenwarnanlagen. Dann gibt es noch die Tropfenzählersysteme mit all ihren Vor- und Nachteilen - der Gotthard lässt grüssen - und auch die lokalen Pannenstreifenumnutzungen. Wir können es uns nicht leisten, Fläche zuzubetonieren, die dann weitestgehend unbenutzt bleibt. Auch sind die Massnahmen bei den Anpassungen der Verkehrsregeln zu begrüssen, wie zum Beispiel jene, dass an Kolonnen rechts vorbeigefahren werden kann und dass das[NB]Reissverschlussprinzip[NB]im[NB]Vorfeld eines Fahrstreifenabbaus gestärkt wird.

Nun zu einem Bereich, zu dem ich auch gerne Stellung nehme, nämlich zu jenem Bereich, der - das wird Sie nicht wundern - den Kanton Schaffhausen betrifft: Es geht um den Ausbau des Fäsenstaubtunnels. Dort gibt es eine zweite Röhre. Einfach dies zur Situation in Schaffhausen, damit Sie das sehen: Der Fäsenstaubtunnel nimmt auch sehr viel Quellverkehr auf und hat pro Tag eine Frequenz von rund 30[NB]000 Fahrzeugen. Er ist also anderthalbmal bis doppelt so stark befahren wie der Gotthardtunnel, und das geht auch weitgehend ohne riesige Staus. Doch die Verkehrszunahme, die bis 2040 prognostiziert wird, legt uns eben nahe, dieses Projekt nun in Angriff zu nehmen.

Hinzu kommt, dass die anstehende Sanierung eine Katastrophe bewirken würde, wenn der Tunnel dann komplett geschlossen werden müsste und bis dann keine Ersatzlösung vorliegen würde. Dann hätten wir ein ähnliches Problem, wie es sich am Gotthard ergeben hat. Das will in Schaffhausen wirklich niemand, dass sich diese 30[NB]000 Fahrzeuge dereinst irgendwo durch die Stadt quälen müssen. Wenn Sie die engen Verhältnisse kennen, dann können Sie sich ausmalen, was das bedeuten würde. Insofern stehe ich zu hundert Prozent hinter dem Projekt.

Nun habe ich aber zwei Fragen speziell an Bundesrat Rösti, und zwar betreffen sie die Möglichkeit, das wegfallende Regime noch einmal anzuschauen. Wir haben eine Ausfahrt Süd, die funktioniert. Es ist zwar auch dort alles sehr eng. Auch bei der Ausfahrt Nord ist es eng. Dort hat es auch Einfahrten in beide Richtungen, sowohl in Richtung Zürich als auch in Richtung Thayngen und Deutschland. Die fallen dann eben weg, und das führt logischerweise zu einem Umgehungsverkehr. Sie haben die Information des Grossen Stadtrates aus Schaffhausen zum geplanten Ausbauprojekt erhalten. Es ist ein Schreiben an das Büro ergangen. Darin hat eine Mehrheit des Grossen Stadtrates ihre Bedenken zum Ausdruck gebracht, die mit dem Ausbau Nord und der [PAGE 828] Reduktion der Aus- und Einfahrten im Zusammenhang stehen.

Sie stellen zugleich Fragen; ich zitiere aus dem Brief: Sie verlangen eine erneute Überprüfung des durchgehenden Ausbaus auf vier Fahrspuren bis Schaffhausen-Herblingen, und dies unter anderem wegen der geänderten Ausgangslage, die der vom Bundesrat beschlossene Verzicht des Ausbaus auf der Strecke Schaffhausen-Herblingen bis Thayngen mit sich bringt.

Das ist eine berechtigte Frage. Der Zoll Thayngen ist einer der grössten, einer der bedeutendsten der Schweiz, nach Basel und Chiasso. Diesem Umstand müsste man Rechnung tragen. Dort ist jetzt eigentlich das ganze Nationalstrassennetz unterbrochen. Es hat zwar eine grüne Tafel, aber es ist keine ebenbürtige Nationalstrasse, denn man kann am Ende dieser Nationalstrasse auch über die Gegenfahrbahn in die dort anliegenden Gemeinden links abbiegen, und das scheint mir doch nicht ganz zukunftsträchtig in Anbetracht des bis 2040 zu erwartenden Plus von 9000 Fahrzeugen. Darum habe ich konkrete Fragen an Herrn Bundesrat Rösti.

1.[NB]Wäre der Bundesrat bereit, im Rahmen der Ende Jahr oder dann Mitte nächsten Jahres anlaufenden Planauflage respektive des Plangenehmigungsverfahrens, in dem auch die flankierenden Massnahmen inbegriffen sind, eben mögliche Anpassungen vorzunehmen, die den Bedenken Rechnung tragen?

2.[NB]Würde es nicht doch Sinn machen, das Nationalstrassennetz zu schliessen und die vierspurige Fahrbahn eben bis Thayngen weiterzuziehen, im Wissen darum, dass das dann möglicherweise erst in einer späteren Phase möglich sein wird?

Ich bin Ihnen dankbar, Herr Bundesrat, wenn Sie hierzu noch ein, zwei Ausführungen machen könnten.

Im Übrigen bitte ich Sie wie gesagt, auf die Vorlage einzutreten und den Beschlüssen der Kommission zuzustimmen.