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Walti Beat · Nationalrat · 2023-09-20

Walti Beat · Nationalrat · Zürich · FDP-Liberale Fraktion · 2023-09-20

Wortprotokoll

Die Linke tritt ja hier, wie wortreich ausgeführt, mit dem Anspruch an, die Kaufkraft der Menschen im Land zu stärken. Diese Zielsetzung ist absolut richtig, wir teilen sie. Aber leider ziehen Sie von der Linken die falschen Schlüsse.

Eigentlich wäre es gar nicht so schwierig. Kaufkraft ist nämlich das Ergebnis von hohen Löhnen und tiefen Preisen. Das ergibt die Kaufkraft.

Hohe Löhne resultieren aus attraktiven Jobs, die von erfolgreichen Unternehmen geschaffen werden, die investieren können - Stichwort Kapital, das Sie mit Inbrunst bekämpfen -, auch von Unternehmen, die innovativ sind und Produkte[NB]mit[NB]hoher[NB]Wertschöpfung auf den Markt bringen. Das ist in der Schweiz eine allgemeine Anforderung, weil wir uns aufgrund unserer Rahmenbedingungen schlicht nicht für die Massenproduktion eignen. Die innovative Wirtschaft als Leitsatz für die Gesetzgebung wollen Sie mit dem Minderheitsantrag zu Artikel 1 Litera c streichen.

Tiefe Preise sind das Ergebnis wirksamen Wettbewerbs. Dieser entsteht, wenn es tiefe Eintrittshürden auch für neue Anbieter gibt und diese nicht von unnötigen regulatorischen Hürden abgehalten werden, Stichwort Bürokratie. Wir brauchen ein "level playing field", das eben auch neuen Anbietern Chancen gibt, im Wettbewerb mitzumachen. Anders gesagt: Wir brauchen eine wettbewerbsneutrale Regulierung. Auch das wollen Sie mit einem Minderheitsantrag zu Artikel 1 Litera d streichen.

Diese beiden zitierten Minderheiten werden von der selbsternannten Schutzpatronin der KMU und Start-ups angeführt. Sie hat ihre Auftritte schon gehabt. Ich reibe mir da die Augen, ehrlich gesagt. Aber vielleicht ist es auch gar nicht so schlecht, wenn Frau Badran hier einmal ihr wahres Gesicht zeigt.

Im Rahmen des Minderheitsantrages Wermuth wurde dann verschiedentlich argumentiert, es fehle an konkreten Anwendungsbeispielen, deshalb könne man die Regulierungsgrundsätze auch allgemein streichen. Kollege Ritter hat sehr gut ausgeführt, worum es geht. Es gibt auch den Aspekt der Selbstregulierung dieses Hauses, das müssen wir gar nicht in Abrede stellen. Niemand hat gesagt, man erwarte Wundertaten aus der Verwaltung und alles sei geregelt, wenn wir dieses Gesetz erlassen. Aber es ist ein wichtiger Beitrag, wie ausgeführt wurde, wenn die Gesetzesvorlagen aufgrund richtiger Kriterien schon gut gestaltet sind und wir sie idealerweise vielleicht noch verbessern können. So können wir unnötige Regulierungen, Bürokratie und Belastungen für die Unternehmen im Lande vermeiden. Das sollten wir[NB]tun,[NB]daher[NB]lehnen[NB]wir[NB]auch[NB]den Minderheitsantrag Wermuth ab.

Die Minderheitsanträge Burgherr bestätigen ein bisschen den Grundsatz, dass gut gemeint das Gegenteil von gut sein kann. Ich glaube, wir müssen aufpassen, dass wir den Kriterienkatalog nicht überladen und nicht neue Komplexität in diese Prüfprozesse und in die Vorgaben für die Gesetzgebung einbauen. Wir werden diese Minderheitsanträge deshalb grundsätzlich ablehnen, allerdings mit Ausnahme des Minderheitsantrages zu Artikel 4 Absatz 1 Litera f, wo es um die Sunset Legislation geht, also um Gesetze mit Ablaufdatum. Das halten wir für eine interessante Übungsanlage und unterstützen deshalb diese Minderheit.

Ich danke Ihnen, wenn Sie diesen Empfehlungen folgen.