Forster-Vannini Erika · Ständerat · 2003-03-10
Forster-Vannini Erika · Ständerat · St. Gallen · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2003-03-10
Wortprotokoll
Hier handelt es sich noch um die letzte, aber gewichtigste materielle Differenz. Der Nationalrat hat mit 82 zu 57 Stimmen an seinem Beschluss festgehalten. Er vertritt weiterhin die Meinung, dass die materielle Geschäftsführung der IV-Stellen durch unabhängige, externe und spezialisierte Revisionsstellen zu überprüfen sei.
Ihre Kommission hat sich aufgrund der Diskussion im Nationalrat noch einmal ausführlich mit der Thematik auseinander gesetzt. Dabei wurde die Meinung vertreten, dass eine transparentere Lösung, die klarer aufzeigt, dass es sich um zwei Arten der Prüfung handelt, von Nutzen sein könnte. Die Verwaltung hat in der Folge einen Vorschlag vorgelegt, der eine transparentere Ausgangslage erlaubt.
Nach gewalteter Diskussion empfiehlt Ihnen Ihre Kommission einstimmig, dass die Überprüfung der Leistungsansprüche, d. h. die Bemessung der Invalidität und des Assistenzbedarfs gemäss Artikel 57, vom zuständigen Bundesamt zu überprüfen ist. Die Rechnungsprüfung hingegen soll weiterhin durch private, spezialisierte Treuhandgesellschaften vorgenommen werden.
Nochmals: Bei der materiellen Prüfung wird untersucht, ob die dezentralen Entscheidungsstellen die Weisungen, Verordnungen und Gesetze einhalten, ob man z. B. den Bericht eines Psychiaters richtigerweise akzeptiert hat, ob also eine Rente zu Recht zugesprochen worden ist oder ob eine berufliche Eingliederung noch möglich gewesen wäre. Dabei sind immer medizinische und psychologische Fragen zu prüfen, die grösstenteils dem Ermessen unterliegen. Dabei besteht die Aufgabe des Aufsichtsorgans in erster Linie darin, zu beurteilen, ob die Entscheide nachvollziehbar dokumentiert sind, ob das Ermessen der 26 IV-Stellen einheitlich angewendet wird und sich innerhalb einer gewissen gesamtschweizerischen Bandbreite bewegt.
Dies, so Ihre Kommission, bedingt eine einzige Instanz der Überprüfung. Die Dossierüberprüfung erfolgt in Bern, die Prüfungen dauern bei einer kleineren bis mittleren IV-Stelle eine Woche, bei den grossen zwei Wochen. Neben dieser materiellen Geschäftsprüfung erfolgen auch Prüfungen des Zahlungsverkehrs. Die IV-Stellen lösen mit ihren Entscheiden Zahlungen von rund 5 Milliarden Franken aus; mit den beruflichen Eingliederungen sind es gar 6 Milliarden Franken. Der Zahlungsverkehr wird über die Ausgleichskassen des Kantons abgewickelt. Sie untersuchen, ob eine Verfügung vorliegt, die Auszahlung richtig erfolgt und die Buchhaltung auch geprüft wird. Diese Überprüfung wird bereits heute von privaten Treuhandgesellschaften vorgenommen. Die entsprechenden Regelungen finden sich im AHV-Gesetz. Damit die gewünschte Transparenz geschaffen werden kann, wurde die Regelung aus dem AHV-Gesetz in Artikel 24 des IV-Gesetzes eingebaut. In Absatz 2 von Artikel 64 geht es um die materielle Prüfung, in den Absätzen 3 und 4 ist die Prüfung der Rechnung der IV-Stellen geregelt.
Ich bitte Sie nochmals im Namen der einstimmigen Kommission, dem Antrag der Kommission zuzustimmen.