Hegglin Peter · Ständerat · 2023-09-21
Hegglin Peter · Ständerat · Zug · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2023-09-21
Wortprotokoll
Ich empfehle Ihnen, meiner Minderheit zu folgen, und begründe den Antrag wie folgt: Die Volksinitiative "Ja zum Schutz der Kinder und Jugendlichen vor Tabakwerbung" liefert keine Verfassungsgrundlage für diesen Eingriff. Sie zielt einzig darauf ab, Werbung einzuschränken. Die Ergänzung der Bundesverfassung wurde heute schon mehrfach zitiert, ich möchte sie wiederholen: "[...] er verbietet namentlich jede Art von Werbung für Tabakprodukte, die Kinder und Jugendliche erreicht". Die Bestimmung, die uns der Bundesrat beantragt, geht wesentlich weiter, der Sprecher der Mehrheit hat es schon gesagt: Der Verkauf durch mobiles Verkaufspersonal an öffentlich zugänglichen Orten, die von Minderjährigen besucht werden können, soll verboten werden. Damit wird konkret ein ganzer Vertriebskanal, der sich gezielt und ausschliesslich an erwachsene Raucher und Raucherinnen richtet, verboten.
Bereits der Entwurf des Bundesrates sprengt den Rahmen der Volksinitiative. Der Antrag der Kommissionsmehrheit geht sogar noch weiter und greift damit massiv in die Wirtschaftsfreiheit ein. Die Wortwahl "aktiv auf Kundinnen und Kunden zugeht" kann so verstanden werden, dass das Verkaufspersonal von Verkaufsstellen erwachsene Raucherinnen und Raucher nicht von sich aus auf Spezialangebote oder weniger schädliche Produkte aufmerksam machen darf.
Ein derart einschränkendes Verbot würde einen höchst gefährlichen Präzedenzfall schaffen. Das Tabakproduktegesetz stellt sicher, und das hat der Sprecher der Mehrheit auch schon gesagt, dass keine Tabakprodukte an Minderjährige abgegeben werden dürfen. Somit kann und darf Verkaufspersonal nur erwachsene Personen ansprechen, und Verkaufsförderung kann sich nur an Erwachsene richten. Im Sinne einer Informationsmöglichkeit vor dem Kaufentscheid muss die Verkaufsförderung für erwachsene Konsumentinnen und Konsumenten möglich bleiben. So ist das vorgeschlagene Verbot sicher eine Überregulierung, die nicht notwendig ist. Sie stellt vielmehr ein Verbot eines ganzen Vertriebskanals dar, was, wie schon gesagt, einem erheblichen Eingriff in die Wirtschaftsfreiheit gleichkommt.
Wenn Sie meinem Minderheitsantrag zustimmen, dann sorgen Sie dafür, dass das Gesetz mehr den Verfassungsbestimmungen entspricht. Hier soll es gelockert werden, vorhin war die Kommissionsmehrheit zu grosszügig.
Ich empfehle Ihnen, meiner Minderheit zu folgen und diese Überregulierung abzulehnen.