Müller Damian · Ständerat · 2023-09-21
Müller Damian · Ständerat · Luzern · FDP-Liberale Fraktion · 2023-09-21
Wortprotokoll
Wir haben die Vorlage zur Änderung des Transplantationsgesetzes in der Sommersession ja mit einer kleinen Ergänzung bei Artikel 2b Absatz 1 Buchstabe e einstimmig angenommen. Der Nationalrat ist unseren Beschlüssen letzte Woche oppositionslos gefolgt und hat die Vorlage in der Gesamtabstimmung mit 167 zu 6 Stimmen bei 10 Enthaltungen ebenfalls gutgeheissen.
Der Nationalrat hat Artikel 10a oppositionslos um einen neuen Absatz 2bis ergänzt. Die Ergänzung betrifft die Abfrage der Spendebereitschaft im neuen Organ- und Gewebespenderegister. Artikel 10a regelt das zukünftige Organ- und Gewebespenderegister. Er war nicht Teil der Vorlage, sondern steht in Zusammenhang mit der Einführung der Widerspruchslösung. Mit der Anpassung kann es der Bundesrat den Spitälern ermöglichen, im Register hinterlegte Willensäusserungen auch bei Swisstransplant abzufragen. Das kann erforderlich sein, wenn die Ermittlung des Spenderwillens anders nicht zeitgerecht erfolgen kann, etwa in der Nacht oder bei Absenz der zugangsberechtigten Person, was insbesondere bei kleineren Spitälern der Fall sein kann.
Ihre Kommission hat diesen Zusatz als unbestritten taxiert. Wichtig ist einfach - das zuhanden der Materialien -, dass [PAGE 870] diese Änderung nicht vor der Widerspruchslösung in Kraft gesetzt wird.