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preparatory:AB 327090

Birrer-Heimo Prisca · Nationalrat · Luzern · Sozialdemokratische Fraktion · 2023-09-21

Wortprotokoll

Mit der vorliegenden parlamentarischen Initiative sollen Überschüsse bzw. Mehrerträge von Weinen mit dem Label "Kontrollierte Ursprungsbezeichnung", also sogenannte AOC-Weine, gesetzlich reguliert werden. Sie erinnern sich vielleicht an gestern, an das Unternehmensentlastungsgesetz, das Regulierung vermeiden oder vermindern will. Nun machen Sie das Gegenteil und wollen etwas regulieren, was gar nicht nötig ist und zu mehr administrativem Aufwand, sprich Bürokratie, führen wird, denn jemand muss nachher auch die Kontrollen durchführen.

Ehrlicherweise müsste diese parlamentarische Initiative wie folgt heissen: "Staatliche Steuerung von Schwankungsreserven". Mit dem Begriff "Klimareserve" vernebeln Sie nur den wahren Zweck des Vorstosses. Mit diesem Begriff hat das wenig zu tun. Im Kern geht es darum, den Kantonen die Kompetenz zu geben, den Weinbetrieben in erntestarken Jahren zu erlauben, über den kantonalen Höchstmengen produzierte AOC-Weine dennoch als solche zu klassieren und zurückzubehalten, damit diese in ernteschwachen Jahren verkauft werden können.

Eine vorausschauende Produktion und Vermarktung macht selbstverständlich Sinn. Nur, die Kantone können die kantonalen Höchsterträge schon heute selber festlegen, sofern sie sich im Rahmen der in der Weinverordnung festgelegten Höchsterträge bewegen. Das ist bis anhin überhaupt kein Problem. Sowohl die potenzielle Produktion mit kantonalen Grenzen als auch die effektive Weinproduktion in den Kantonen liegt unter der möglichen Höchstlimite, die der Bund [PAGE 1856] vorgibt und die notabene markant höher liegt als in ausländischen Weinregionen; diese wurden vorhin zitiert. Deshalb haben diese Weinregionen auch andere Instrumente, weil sie viel tiefere Höchstlimiten haben.

Die Kantone legen die Höchsterträge in der Regel jedes Jahr nach Anhörung der kantonalen Branchenorganisationen fest. Das heisst, die Instrumente für die Steuerung der Weinproduktion sind da. Wollen die Kantone den Weinproduzenten die Möglichkeit bieten, auf Ernteschwankungen zu reagieren, so müssen sie die Limiten auf das richtige Niveau heben. Dann sind die Produzenten frei, in einem guten Jahr etwas mehr zu produzieren, Reserven anzulegen und nicht alles auf den Markt zu bringen, damit Mindererträge aus schlechten Jahren ausgeglichen werden können. Es braucht nicht noch zusätzliche Regulierung auf Bundesebene.

Man kann sich des Eindrucks nicht erwehren - ich habe nach dreizehn Jahren in diesem Rat und zwölf Jahren in der Kommission für Wirtschaft und Abgaben diesbezüglich einschlägige Erfahrungen -, dass es darum geht, das Produktionsvolumen hoch zu halten, auch wenn der Markt das nicht verlangt, üppige Lager anzulegen und, falls es dann Absatzschwierigkeiten gibt, mit der nächsten finanziellen Forderung zu kommen: Der Bund soll dann Marktentlastungsmassnahmen subventionieren. Dieser Meccano ist leider nur allzu bekannt, und ich bitte Sie, dieser Salamitaktik heute einen Riegel vorzuschieben und die Minderheit zu unterstützen, die beantragt, keine Folge zu geben.

Erlauben Sie mir noch eine letzte Bemerkung - das habe ich erwartet, es sind erst drei, ich habe eigentlich mindestens zehn Winzerinnen und Winzer und Bäuerinnen und Bauern hier vorne erwartet. Ich kann Ihnen sagen, es spielt sich immer nach denselben Akten ab: erster Akt, so viel wie möglich produzieren; zweiter Akt, der Verkauf hapert, die Konsumenten kaufen dummerweise nicht immer all das, was produziert wurde, und haben andere Weinpräferenzen; dritter Akt, die Produzenten oder Händler bleiben auf der Ware sitzen und fordern staatliche Unterstützung; vierter Akt, Vorstösse im Parlament; fünfter Akt, hier wird natürlich das Lobbying vertreten. So, das war's!