Hefti Thomas · Ständerat · 2023-09-21
Hefti Thomas · Ständerat · Glarus · FDP-Liberale Fraktion · 2023-09-21
Wortprotokoll
Als Teil der Mehrheit, die Ihnen Nichtfolgegeben empfiehlt, möchte ich die Initiative noch unter einem anderen Aspekt beleuchten, nämlich unter dem Aspekt der Entflechtung oder Verflechtung von Aufgaben. Die parlamentarische Initiative verlangt, Artikel 21 des Bundesgesetzes zum Haager Adoptionsübereinkommen und über Massnahmen zum Schutz des Kindes bei internationalen Adoptionen sei wie folgt anzupassen: "Der Bund kann privaten Institutionen Finanzhilfen gewähren für [...] Dienstleistungen im Bereich der Herkunftssuche."
Wieso das? Weil dem Bund momentan eine gesetzliche Grundlage fehlt, um private Organisationen bei der Herkunftssuche zu unterstützen; der Berichterstatter hat das auch gesagt. Was will man mit dieser gesetzlichen Grundlage machen? Selbstverständlich will man Mittel zur Verfügung stellen. In der Begründung steht: "Mit der vorgeschlagenen Formulierung würde nicht die Unterstützung im Einzelfall möglich, denn dafür liegt die Zuständigkeit klar bei den Kantonen. Der Bund soll vielmehr zusätzliche Hilfe zur Koordination und allgemeine Unterstützung leisten, die nicht nur auf einen bestimmten Fall ausgerichtet ist."
Wenn man diesen Text anschaut, dann sieht man, dass man sich damit mitten in der Verflechtung befindet. Es würden Bundesgelder gesprochen, und sie würden fliessen, und man würde mehr Gelder fliessen lassen. Man würde das Ganze dann nicht mehr entflechten können. Es entstünde eine Situation des ständigen Miteinander.
Der Bund hat bei einem Pilotprojekt mitgemacht. Wenn man die Entwicklung anschaut, sieht man, dass das vielleicht schon zu viel war. Er hat aber mitgemacht und das angestossen. Jetzt sagt man: drei Jahre. Auch der Verein schreibt, das sei auf drei Jahre befristet. Aber ich kann Ihnen sagen: Wer das glaubt, wird selig. Es wird nicht bei drei Jahren sein Bewenden haben, es wird länger gehen, wie bei all diesen Sachen, wie bei den Kitas. Es wird dauern.
Wir sind hier daran, eine Verflechtung von Finanzströmen zu machen. Wollen wir das wirklich? Wollen wir das in diesem Bereich, der ein ernsthafter, trauriger, schwieriger Bereich ist - aber eben nur einer -, wirklich machen? Wollen wir es nachher vielleicht auch in weiteren Bereichen machen, die kommen werden? Denn es werden noch andere Sachen kommen, wir können das überall machen. Wollen wir das in einem Bereich machen, in dem es nicht auf drei Jahre [PAGE 875] beschränkt sein wird, sondern in dem es irgendwie ein bisschen in aeternum weitergeht?
Und aus welchem weiteren Grund ist das nicht richtig? Auch das hat der Kommissionssprecher angetönt: Die Kantone sind und waren für diese Verfahren zuständig. Der grösste Teil dieser Fehler ist in kantonalen Verfahren passiert. Die Quelle für das Unrecht, für den Schaden sind also schlechte kantonale Verfahren. Und jetzt kommt man zum[NB]Bund[NB]und[NB]sagt:[NB]"Gib[NB]Geld!" Das ist doch eigentlich nicht richtig.
Man sagt, die Kantone könnten das nicht allein. Aber denken Sie an den Kanton Zürich, den Kanton Bern, den Kanton Waadt - das sind doch Kantone, die das absolut können. Sie können doch mit dieser Sache umgehen. Wenn wir den Kantonen dies nicht zutrauen, dann können wir aufhören. Ich empfehle Ihnen also, hier keine Verflechtung zu machen, vor allem nicht wegen Fehlern, deren Ursache nicht vom Bund gesetzt worden ist.
Ich bitte Sie, das bei den Kantonen zu lassen und der Vorlage, wie die Mehrheit es Ihnen beantragt, keine Folge zu geben.