AB 327533
Rösti Albert · Bundesrat · Bern · 2023-09-25
Wortprotokoll
Die Teilzweckbindung der CO2-Abgabe will der Bundesrat, wie soeben gesagt wurde, nur für die Zeit bis 2030 anheben. Ich glaube sehr wohl, dass der Bundesrat dann auch bereit ist, wieder über diesen Punkt zu diskutieren, wo immer auch das dann endet.
So kann neu knapp die Hälfte der Einnahmen in Klimaschutzmassnahmen investiert werden. Es stehen damit zwischen 2025 und 2030 insgesamt die 2,8 Milliarden Franken aus den Erträgen der CO2-Abgabe, die nicht erhöht werden soll, für die Finanzierung von Fördermassnahmen zur Verfügung.
Sie kennen die Botschaft des Bundesrates. Er hat diese Verfassungsdiskussion transparent dargestellt und darauf aufmerksam gemacht. Die Kommission hatte natürlich in der Beratung auch Anliegen, die bei einzelnen Artikeln genannt werden und zu einem zusätzlichen Mittelbedarf aus diesem Topf führen. Gleichzeitig wollen und dürfen wir die Abgabe pro Tonne CO2 von 120 Franken nicht erhöhen. Das ist auch ein Grundsatz.
Die Erträge der CO2-Abgabe kommen unter anderem dem Gebäudeprogramm zugute. Die Teilzweckbindung ist für den Bundesrat hier verfassungsmässig, da die Fördertatbestände die Erreichung des Lenkungsziels, nämlich die Verminderung der CO2-Emissionen, unterstützen und weil - so die Sicht des Bundesrates - die Teilzweckbindung nur den kleineren Teil des Abgabeertrages ausmacht. Wie gesagt, wir haben das in der Botschaft transparent dargestellt. Es ist an Ihnen zu entscheiden. Auf der einen Seite haben wir den Bedarf erkannt, auf der anderen Seite wollen wir nicht von der[NB]Teilzweckbindung abweichen. Auch das Parlament hat übrigens im Rahmen der Beratung zur Totalrevision bei der Flugticketabgabe eine Teilzweckbindung von 49 Prozent als zulässig erachtet. So viel zur Stellung des Bundesrates.
Vor diesem Hintergrund bitte ich Sie, hier der Mehrheit zuzustimmen, sodass man die Massnahmen mit der Zielsetzung, wie sie letztlich auch von der Bevölkerung im Klimaschutzgesetz bestätigt wurde, so umsetzen kann.