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Schmid Martin · Ständerat · 2023-09-25

Schmid Martin · Ständerat · Graubünden · FDP-Liberale Fraktion · 2023-09-25

Wortprotokoll

Sie sehen, dass ich hier den Kompromissantrag zwischen der Mehrheit und der Minderheit II (Mazzone) vertrete. Die Minderheit I, für die ich Sie bitte, hier zu stimmen, schlägt Ihnen vor, dem bundesrätlichen Entwurf zu folgen. Woran orientiert sich der bundesrätliche Entwurf? Der Bundesrat will keinen Swiss Finish bei der Fahrzeugimmatrikulation, sondern er orientiert sich an der Europäischen Union. Ist das richtig? Ja, aus Sicht der Minderheit I ist das richtig, weil die Schweiz keine Automobilhersteller hat,[NB]wie[NB]uns[NB]allen[NB]bekannt ist. Bei uns sind die Importeure verpflichtet, die Verantwortung für die Zulassung zu übernehmen.

Wir haben keine eigene Autoindustrie. Wir importieren rund 99 Prozent der Personenwagen, die entweder in der EU oder nach den Normen der EU hergestellt worden sind. Allein das sind für die Minderheit I schon genügend Argumente, warum wir hier auf einen Swiss Finish verzichten und uns dem Vorgehen der Europäischen Union anschliessen sollten. Beim Verkehr ist das die vernünftige Lösung, auch wenn wir den Fahrzeugbestand in der Schweiz betrachten: Wir haben viele Fahrzeuge mit Allradantrieb, wir haben viele Spezialfahrzeuge. Zudem gibt es heute diese Elektroanwendungen für Wohnmobile, Busse und leichte Nutzfahrzeuge noch nicht. Wir wissen auch nicht, welche weiteren neuen Technologien 2030, 2035 vorhanden sein werden.

Zu Recht wurde vom Bundesrat auch schon darauf hingewiesen, dass das Parlament in der nächsten Legislatur - vielleicht sind viele von uns dann nicht mehr hier - ein weiteres CO2-Gesetz für die Zeit zwischen 2025 und 2030 zu beraten haben wird. Dannzumal gibt es vielleicht auch neue Erkenntnisse bezüglich des Absenkpfades.

Die Minderheit II schreibt, sprachlich verunglückt, von "höchstens 0 Prozent". Es gibt in diesem Kontext nicht weniger als 0 Prozent. Null ist einfach null. "Höchstens" könnte man dann auch einfach weglassen. Das zeigt auf, dass das einzig ein Verbot für Verbrennerfahrzeuge wäre, obwohl in diesem Bereich auch synthetische oder biogene Treibstoffe eingeführt werden könnten. Im Minderheitsantrag II steht "höchstens 0", aber null ist null.

Angesichts dieser Ausgangslage von Antrag der Kommissionsmehrheit, bundesrätlichem Entwurf und Antrag der Minderheit II hat sich die Minderheit I, die ich vertrete, dafür entschieden, hier dem Weg des Bundesrates zu folgen. Man kann dann in der nächsten Gesetzesrevision vor 2030 einmal schauen, welche technologischen Fortschritte erreicht worden sind, und dannzumal diesen Zielwert für die Zeit nach 2030 festlegen.

Ich möchte darauf hinweisen, dass aus unserer Sicht schon der Entwurf des Bundesrates ambitioniert ist. Alle diejenigen, die heute mit Fahrzeugimporteuren sprechen und verfolgen, wie sich die Kosten der Fahrzeugimporte auch für unsere Bevölkerung entwickeln, werden feststellen, dass dort gewisse Preise erheblich angestiegen sind und dass für gewisse Bevölkerungsgruppen die passenden Fahrzeuge noch fehlen; für Personen auch in Randgebieten fehlen beispielsweise noch geeignete Allradfahrzeuge. Ich bin überzeugt, diese werden kommen. Auch bei Bussen und bei anderen Themen wird es technologische Fortschritte geben. Vielleicht geht es aber nicht so schnell, wie wir meinen.

Wenn es viel schneller geht, als jetzt alle hier denken, dann wird der Markt das regeln, denn dann gibt es nur noch diese Fahrzeuge. Dann werden wir automatisch die Ziele der Mehrheit oder der Minderheit II erreichen, weil die europäische Fahrzeugindustrie nur noch solche Fahrzeuge herstellt und auch in der Schweiz nur noch solche Fahrzeuge verkauft werden können. Geschieht das aber nicht, führt das zu sehr [PAGE 900] rigiden Eingriffen für die Konsumentinnen und Konsumenten sowie für die Importeure. Wir würden einen Wettbewerbsnachteil schaffen, und das ist aus Sicht der Minderheit I der falsche Weg.

Folgen Sie hier also dem Bundesrat, der Ihnen beantragt, diesen Absenkpfad im Einklang mit der EU festzulegen.