Burkart Thierry · Ständerat · 2023-09-25
Burkart Thierry · Ständerat · Aargau · FDP-Liberale Fraktion · 2023-09-25
Wortprotokoll
Ich möchte Ihnen empfehlen, der Minderheit I (Schmid Martin) zuzustimmen. In Ergänzung der Argumente des Vertreters der Minderheit I möchte ich zwei, drei Punkte aufnehmen, die die Folge einer Annahme des Minderheitsantrages II (Mazzone) oder des Mehrheitsantrages betreffen.
Zuerst einmal müssen wir feststellen, wenn wir der Mehrheit oder der Minderheit II zustimmen würden, dass wir einen Paradigmenwechsel vornähmen. Er hiesse: Ja, die Schweiz will, dass sich der Fahrzeugpark auf einen Absenkpfad begibt und dass damit der Ausstoss von CO2 reduziert wird. Das ist unbestritten. Das Paradigma hiess aber, dass wir uns jeweils an den Vorgaben der Europäischen Union orientiert haben. Das macht wirklich auch Sinn, zumal wir sehr wenige Möglichkeiten haben, um auf die Entwicklung einzuwirken. Es wurde gesagt, praktisch alle Fahrzeuge werden in der EU produziert oder nach EU-Recht typengenehmigt. Das heisst, dass die Modellpalette durch den sehr kleinen schweizerischen Markt nicht beeinflusst wird, vielmehr hat sich dieser nach der Modellpalette der Produzenten, der Hersteller, zu richten. Deshalb macht ein Alleingang eigentlich wenig Sinn und hat wahrscheinlich auch sehr wenig Nutzen.
Die Verschärfung gegenüber der EU - und der Bundesrat hat es gesagt, das sind Vorgaben innerhalb von "Fit for 55" - käme die Konsumentinnen und Konsumenten auch teuer zu stehen. Denn die Folge wäre ja, dass die Importeure, wenn sie die Ziele nicht erreichen würden, die mit diesem Swiss Finish sehr ambitioniert wären, Sanktionen bezahlen müssten.
Als Replik an Kollege Reichmuth kann ich sagen: Ja gut, wenn die Palette fast nur noch aus E-Autos besteht, dann ist es umso besser. Dann spielt es auch keine Rolle mehr, welchen Wert wir in dieses Gesetz hineinschreiben. Aber wenn die Vorgaben nicht erfüllt werden und pro Gramm CO2 pro Kilometer, das über der Zielvorgabe liegt, dann 95 Franken bezahlt werden müssen, wird das natürlich auf die Preise der Fahrzeuge geschlagen. Entsprechend wird es für die Konsumentinnen und Konsumenten in der Schweiz teurer, Fahrzeuge zu erwerben, insbesondere da wir - das kommt akzentuierend dazu - ohnehin schon eine ambitioniertere Vorgabe haben.
Weshalb? Ich möchte Ihnen das ganz kurz erklären. Die Importeure in Europa können die Werte ihrer Neuzulassungen [PAGE 901] innerhalb der ganzen Europäischen Union kompensieren. Das heisst, wenn sie beispielsweise in Westeuropa stärker motorisierte Fahrzeuge verkaufen, können sie die Werte dieser ganzen Flotte mit denen der etwas weniger stark motorisierten Fahrzeuge, vornehmlich in Osteuropa, kompensieren. Die Schweiz kann das nicht. Die Schweiz ist nur die Schweiz. Entsprechend haben wir es ohnehin schon viel schwieriger, die Vorgaben zu erreichen, und entsprechend sind eben auch die Sanktionen zu bezahlen, und diese werden auf die Preise für die Konsumentinnen und Konsumenten abgewälzt.
Wegen des Preisanstiegs wird es dann wahrscheinlich so sein, dass denjenigen, die sich das nicht leisten können, keine entsprechenden Produkte zur Verfügung stehen werden. Denn die Produktpalette in Europa wird nicht[NB]wegen[NB]der[NB]Schweiz[NB]angepasst, d.[NB]h., der Bedarf an entsprechenden Neuwagen kann unter Umständen nicht gedeckt werden.
Was ist die Folge? Die Folge ist, dass viele Leute darauf verzichten werden, sich ein neues Fahrzeug mit weniger CO2-Ausstoss anzuschaffen; stattdessen werden sie ihr altes Fahrzeug behalten. Dann haben wir unserer Zielsetzung, nämlich der Reduktion des CO2-Ausstosses, einen Bärendienst erwiesen.
In diesem Sinne bitte ich Sie, aufgrund der Praktikabilität, aufgrund der Angleichung des Vorgehens an die Europäische Union, aufgrund der nicht zu vernachlässigenden Folgen für Konsumentinnen und Konsumenten, aber auch für den Klimaschutz, der Minderheit I zu folgen.