Lexipedia

Funiciello Tamara · Nationalrat · 2023-09-25

Funiciello Tamara · Nationalrat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion · 2023-09-25

Wortprotokoll

Ich bitte Sie im Namen der Minderheit, dem Bundesrat zu folgen und diese Motion abzulehnen.

Das Ziel der Lex Koller ist, dass Wohnungsgrundstücke in der Schweiz im Besitz der inländischen Bevölkerung bleiben. Mit der vorliegenden Motion geht es um eine weitere Aufweichung ebendieser Gesetzesgrundlage. Gemäss dem Bundesgesetz über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland müssen Personen im Ausland grundsätzlich um eine Bewilligung ersuchen, bevor sie ein Grundstück in der Schweiz erwerben dürfen. Je nach Art der Nutzung des Grundstücks entfällt diese Bewilligungspflicht jedoch. Nun will der Motionär dieses Gesetz aufweichen, indem die Bewilligungspflicht für den Erwerb und Bau von Personalwohnungen für Hotels entfällt; dies, obwohl es heute bereits möglich ist, solche zu erwerben. Es ist wichtig, festzuhalten, dass man das heute auch schon tun kann, wenn eine Bewilligung vorliegt.

Gemäss der Rechtsprechung des Bundesgerichtes kann ein Miterwerb von Wohnungen unter dem Titel der Betriebsstätte zudem bei Betriebsnotwendigkeit zugelassen werden. Das berühmteste Beispiel ist das von Samih Sawiris, der in[NB]Andermatt[NB]innerhalb von drei Tagen eine Bewilligung erhalten hat.

Anders als vom Motionär behauptet, wäre eine Änderung des Gesetzes nötig und nicht nur eine Änderung der Verordnung. Eine Änderung des Gesetzes ermöglicht es aber auch, Wohneigentum für Personen im Ausland als Kapitalanlage zu öffnen. Wieso? Im Zuge dieser Motion wird nicht nur Besitzerinnen und Besitzern von Hotels die Möglichkeit gegeben, ohne Bewilligung Wohnungen zu erwerben und zu bauen, sondern auch Dritten, die keinen Bezug zum infrage kommenden Hotel haben - genau das, was die Lex Koller zu verhindern versucht.

Eine solche Änderung würde zudem die sowieso schon prekäre Wohnsituation für die inländische Bevölkerung in Tourismusregionen noch verschärfen. Denn kaufkräftige Investoren hätten schlicht die Nase vorn beim Erwerb von Grundstücken und Wohnungen und würden so den Wettbewerb weiter anheizen, die Preise in die Höhe treiben und einheimisches Kapital verdrängen. Diese Szenarien sind nicht von der Hand zu weisen, denn die Lex Koller greift eben nur im Zeitpunkt des Kaufes. Niemand kann garantieren, dass Personen im Ausland, auch wenn sie behaupten, sie würden Personalwohnungen kaufen oder bauen, nicht doch Luxuswohnungen bauen oder kaufen.

Erlauben Sie mir noch einen Kommentar an die Ratsrechte: Sie können nicht einerseits gegen die 10-Millionen-Schweiz wettern und dann andererseits hier zustimmen. Das geht schlicht nicht auf. Entweder Sie schützen die Menschen in diesem Land, oder Sie lassen es sein.

Ich bitte Sie daher, die Motion abzulehnen.