Müller Damian · Ständerat · 2023-09-25
Müller Damian · Ständerat · Luzern · FDP-Liberale Fraktion · 2023-09-25
Wortprotokoll
In diesem Kapitel 6 geht es um die Verwendung der Erträge.
Zur Einordnung: Diese Vorlage soll mit gezielten Unterstützungen und Anreizen die Dekarbonisierung in allen Sektoren beschleunigen. Dafür will der Bundesrat zwischen 2025 und 2030 insgesamt rund 4,1 Milliarden für den Klimaschutz zur Verfügung stellen. Rund 2,8 Milliarden können verursachergerecht aus den Erträgen der CO2-Abgabe finanziert werden. Der Rest wird über den allgemeinen Bundeshaushalt, aus den Einnahmen aus der Mineralölsteuer und aus der Versteigerung von Emissionsrechten für die Luftfahrt finanziert. Die CO2-Abgabe soll mit dem aktuellen Satz von 120 Franken pro Tonne CO2 weitergeführt werden. Auf eine Erhöhung wurde nach der Ablehnung der Totalrevision in der Volksabstimmung bewusst verzichtet.
Die Teilzweckbindung der Abgabe soll aber gemäss Artikel 33a bis zum Jahr 2030 befristet angehoben werden, sodass knapp die Hälfte der Einnahmen in Klimaschutzmassnahmen investiert werden kann. Die Mittel aus der CO2-Abgabe fliessen wie bisher mehrheitlich in das Gebäudeprogramm. In den Jahren 2025 bis 2030 werden diese rund 2,8 Milliarden Franken betragen. Die Erhöhung der Teilzweckbindung ist notwendig, damit die Dynamik im Gebäudebereich nicht gebremst wird und das Gebäudeprogramm im bisherigen Umfang weiter finanziert werden kann. Die Kantone haben ihre Mittel in den letzten Jahren deutlich erhöht.
Die Erhöhung der Teilzweckbindung bleibt aus Sicht des Bundesrates und der Kommissionsmehrheit auch nach der Annahme des Klimaschutzgesetzes im Juni 2023 notwendig, dies aus zwei Gründen: Erstens setzt sie als Ergänzung zu den vorgesehenen Impulsprogrammen im Bereich des Gebäudeprogramms den Schwerpunkt. Der Bundesrat möchte den Fokus auf den Ersatz der Elektroheizungen legen, und die Verwaltung unterstrich bei der Beratung, dass die Massnahmen für die Versorgungssicherheit mit Winterstrom zentral seien. Zweitens werden die Mittel aus dem Klimaschutzgesetz schwergewichtig für grössere Heizungsanlagen eingesetzt; das sieht das Gesetz so vor. Deshalb haben wir das hier nochmals so festgehalten.
Ich komme zum Antrag der Minderheit Knecht. Die Minderheit Knecht möchte die Teilzweckbindung in Artikel 33a wie bisher bei einem Drittel belassen. Aus Sicht der Kommissionsmehrheit und des Bundesrates ist eine Erhöhung aber notwendig, damit das Gebäudeprogramm im gleichen Umfang weiter finanziert und die Dynamik der Kantone unterstützt werden kann. Die Kantone haben in den letzten Jahren ihre Mittel enorm erhöht. Diese Entwicklung nun zu bremsen, wäre gemäss der Mehrheit und dem Bundesrat kontraproduktiv.
Mit 5 zu 5 Stimmen bei 3 Enthaltungen und mit Stichentscheid der Präsidentin empfehlen wir, der Mehrheit zu folgen.
Bitte beachten Sie, dass wir bei Absatz 3 eine Ergänzung vorgenommen haben. Diese korrigiert einen Fehler in der Botschaft: Die nicht verwendeten Mittel sollen in den Folgejahren auch für das Gebäudeprogramm gebraucht werden können.