Schiesser Fritz · Ständerat · 2000-03-08
Schiesser Fritz · Ständerat · Glarus · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2000-03-08
Wortprotokoll
Herr Plattner hat einen Antrag gestellt, den ich Ihnen mit einer etwas anderen Begründung eigentlich auch stellen wollte. Wir spüren ein gewisses Unbehagen, auch was das formelle Vorgehen betrifft. Ich teile allerdings die Auffassung des Präsidenten über die Unteilbarkeit von Standesinitiativen, und zwar einfach deshalb, weil wir hier eine andere Ausgangslage haben. Bei einem Vorstoss aus dem Parlament, namentlich wenn er aus dem eigenen Rat kommt, kann sich der Urheber dazu äussern, ob er mit der Aufteilung einverstanden ist. Das ist bei einer Standesinitiative nicht der Fall. Zudem müsste man sich ja auch fragen, ob der Teil, der abgespalten werden soll, nicht derart von Bedeutung ist, dass der Torso eigentlich überflüssig oder praktisch sinnlos wird. Das wäre eine Frage, die wir bei der Teilbarkeit dieser besonderen Initiative näher ansehen müssten.
Was ist das für ein Unbehagen, das wir jetzt spüren - abgesehen einmal vom formellen Vorgehen? Es ist in der Diskussion zum Ausdruck gekommen: Wir spüren ein Unbehagen, nicht nur in diesem Rat, sondern auch in der Bevölkerung. Wir möchten missbräuchliches Verhalten verstärkt unterbinden, wissen aber, dass unsere Instrumente nicht unbedingt ausreichen, um zu entsprechenden Erfolgen zu gelangen. Missbräuche sind die schlimmste Gefährdung eines Rechtes; das wissen wir auch aus andern Bereichen.
Es sind in dieser Diskussion verschiedene Ideen lanciert worden. Herr David hat eine Idee aufgenommen: die Verlängerung der Ausschaffungshaft. Es gibt vielleicht noch andere Ideen. Nach dem Geschäftsverkehrsgesetz kann die Kommission beantragen, der Standesinitiative keine Folge zu geben, aber einen entsprechenden Gegenvorschlag im Sinne eines Vorstosses aufnehmen. Ich halte dafür, dass sich die Kommission mit dieser wichtigen Frage auch aus rechtlicher Sicht noch einmal vertieft auseinander setzt. Wir wollen unseren Ruf als "juristisches Gewissen" nicht aufs Spiel setzen. Ich hätte auch nichts dagegen, wenn die Kommission vertiefte Abklärungen rechtlicher Art machte und dem Rat einen ausführlicheren, vertieften Bericht unterbreitete.
Wenn die Kommission zu keinen Ergebnissen gelangt, die eine andere Bearbeitung des Themas erlauben, dann werden wir über diese Standesinitiative so oder so entscheiden müssen. Wenn die Kommission zu Lösungsansätzen kommt, die wesentliche Anliegen der Initiative aufnehmen, aber die Gefahr einer Verletzung der EMRK vermeiden, dann hätte es sich gelohnt, dass sich die Kommission mit diesem Anliegen noch einmal auseinander gesetzt hat.
Ich möchte noch einmal betonen: Das Anliegen der Standesinitiative kann nicht einfach beiseite gewischt werden, denn es ist ein weit verbreitetes Unbehagen vorhanden. Wir dürfen aber andererseits nicht einfach eine Lösung wählen, bei der wir vielleicht andere Rechtsgüter verletzen.
Ich bitte darum, die Initiative an die Kommission zurückzuweisen, damit diese noch einmal die Gelegenheit erhält, sich vertieft damit zu befassen.