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Caroni Andrea · Ständerat · 2023-09-25

Caroni Andrea · Ständerat · Appenzell A.-Rh. · FDP-Liberale Fraktion · 2023-09-25

Wortprotokoll

Ich wollte ursprünglich auch etwas zur Verfassungsproblematik sagen, aber Kollege Knecht hat das schöner getan, als ich das als Jurist je gekonnt hätte. Darum nur zwei ergänzende Gedanken, damit man die Brisanz noch etwas besser und klarer sieht.

Der eine Gedanke ist: Was wir hier allenfalls beschliessen, geht über diese Vorlage hinaus. Wenn wir heute den Grundsatz beschliessen, dass man bei einer reinen Lenkungsabgabe, die zurückverteilt werden könnte, bis zu 49 Prozent einsacken kann, kann man irgendwann auch auf kaltem Weg eine Steuer schaffen oder sagen: Warum nicht 75 Prozent? Wenn man das heute bei diesem Geschäft tut, dann kann man künftig als Bundesgesetzgeber noch kreativer sein, auf kaltem Weg eine Steuer einführen und mit einer beliebigen Kompetenzgrundlage sagen: Ich hätte gerne eine Milliarde Franken. Man führt also eine Lenkungsabgabe in der Höhe von zwei Milliarden Franken ein, behält eine Milliarde und gibt eine Milliarde zurück. So kann man auf kaltem Weg, ohne Verfassungsgrundlage, auch ausserhalb dieses Gebiets eine Steuer schaffen. Das ist das eine, sozusagen der Dammbruch.

Der andere Gedanke ist: Man könnte jetzt hoffen, dieser Dammbruch würde dadurch abgeschwächt, dass das ja nur bis 2030 gilt. Im Gesetz steht, dass wir 2031 zurück auf dem Pfad der Tugend sind. Aber daran glaube ich so wenig wie Kollege Knecht. Herr Bundesrat Rösti hat indirekt auch bestätigt, dass es ab 2030 dann nicht anders ist, er hat vorhin nämlich gesagt, man legiferiere hier mal bis 2030 und schaue dann weiter. Wir wissen schon, was dann wieder geschaut wird; dann sagt man nämlich: Nein, jetzt haben wir 49 Prozent, wir können doch da nicht drunter gehen.

Mit diesen zwei zusätzlichen Gedanken bitte ich Sie hier ebenfalls, mit der Minderheit Knecht die Verfassung zu behüten.