Beerli Christine · Ständerat · 2003-03-12
Beerli Christine · Ständerat · Bern · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2003-03-12
Wortprotokoll
Wie der Kommissionspräsident ausgeführt hat, verpflichtet uns das Fortpflanzungsmedizingesetz, die vor Inkrafttreten dieses Gesetzes entstandenen überzähligen Embryonen bis zum 31. Dezember 2003, also bis Ende dieses Jahres, zu vernichten. In die Vorlage, die uns der Bundesrat präsentierte, wurde mit Artikel 42 Absatz 2 ein Absatz aufgenommen, wo gesagt wird, diese Frist sei um ein Jahr - bis zum 31. Dezember 2004 - zu verlängern. Dies wohl in der Erwartung, dass bis zu diesem Zeitpunkt das heute in Beratung stehende Gesetz in Kraft tritt und man nach den Bestimmungen dieses Gesetzes handeln kann.
In der Tat haben wir in der Kommission diese Bestimmung diskutiert. Wir sind aufgrund der Aussagen, die vonseiten des Bundesrates und der Verwaltung gemacht wurden, zum Schluss gelangt, dass genügend überzählige Embryonen anfallen, um die Forschung, die wir in diesem Gesetz behandeln und regulieren, mit neu anfallenden Embryonen betreiben zu können. Wir haben nach Abschluss der Behandlung in der Kommission Diskussionen geführt. Namentlich hat dieses Podium der Gruppe Wissenschaft und Gesundheit stattgefunden, wo wir mit diversen Wissenschaftlern diskutiert haben. Wir sind dort zu neuen Erkenntnissen gelangt, die wir dann wiederum der Verwaltung zugeführt haben. Wir haben darum gebeten, die ganze Situation noch einmal dahin gehend zu überprüfen, ob in der Tat genügend neue Embryonen anfallen oder ob es so sei, wie uns von diversen Wissenschaftlern bestätigt wurde, nämlich dass der Anfall nur ein ganz geringer sei.
Ich muss Ihnen sagen: Mein Wissensstand ist immer noch sehr nebulös. Es werden die verschiedensten Angaben gemacht. Es wird gesagt, man habe eine Umfrage bei verschiedenen Fortpflanzungsmedizinkliniken gemacht und man könne davon ausgehen, dass im Jahr etwa fünfzig bis achtzig solche überzähligen Embryonen anfallen. Wenn Sie andererseits mit den Chefs der entsprechenden Fortpflanzungsmedizinkliniken sprechen, wird klar gesagt, dass praktisch keine oder nur ganz wenige, vereinzelte Embryonen anfallen. So sind wir ziemlich im Unklaren darüber, wie viele solche überzähligen Embryonen in der Tat anfallen und zur Verfügung stehen würden.
Ich finde es bei diesem Wissensstand unverantwortlich, wenn wir Embryonen, die vorhanden sind, die gefroren sind, die für die wissenschaftliche Forschung gebraucht werden können, schlicht und einfach vernichten. Denn es geht darum, sie zu vernichten, ohne dass wir zumindest eine gewisse Gewissheit in diesem Bereich abwarten und die Frist erstrecken und diese Embryonen so lange weiter in dem Zustand belassen, in dem sie heute sind. Wir sollten erst dann entscheiden, was mit ihnen gemacht wird, wenn wir mehr Gewissheit haben und wenn vor allem dieses Gesetz in Kraft getreten ist.
Ich möchte einem Argument noch ganz entschieden entgegentreten, das vom Herrn Kommissionspräsidenten hier noch eingebracht worden ist und das uns - ich gebe dem Herrn Kommissionspräsidenten völlig Recht - in der Kommission auch so präsentiert worden ist. Deshalb haben wir ja so entschieden. Aber ganz offensichtlich ist es nach all den Angaben, die ich in der Zwischenzeit noch erhalten habe, nicht so, dass diesen Embryonen, die gefroren worden sind, die technische Eignung abgesprochen werden muss. Sie können ganz klar, und zwar noch sehr gut, für die weitere Forschung gebraucht werden - das hat man mir von [PAGE 189] verschiedener Seite versichert -, weil sie ja im Prinzip auch noch eingepflanzt werden könnten. Sie sind ja auch deshalb gefroren worden, damit sie noch gebraucht werden könnten. Daher stehen sie ganz sicher für die weitere Forschung im Bereiche der Stammzellen noch zur Verfügung und sind auch in einer Qualität vorhanden, dass keinerlei Einbusse an der Forschungsarbeit befürchtet werden muss.
Ich bitte Sie sehr, hier nicht einfach etwas zu vernichten, das wir allenfalls noch gebrauchen könnten und das noch von wissenschaftlichem Nutzen sein kann. Deshalb beantrage ich Ihnen, die Frist um fünf Jahre zu verlängern. Wieso um fünf Jahre? Ich habe ursprünglich gedacht, ich würde den Antrag so stellen, dass ich die Vernichtung bis zum Inkrafttreten des Gesetzes über die Forschung am Menschen aufschieben möchte. Das ist in etwa der Zeitraum, den ich sehe; man sollte diese Embryonen so lange aufbewahren, bis man eine gewisse Sicherheit hat. Man hat mir aber dann empfohlen - gerade auch vonseiten des EJPD, ich habe diese Argumentation eingesehen -, dass man keine Fristen an Gesetze binden sollte, die irgendeinmal in Kraft treten oder noch in Beratung sind. Es sei zu ungewiss, Fristen an ein solches Inkrafttreten von Gesetzen zu binden. Man solle eine klare, zeitlich umschriebene Frist geben, die es erlaube, das Gesetz innerhalb dieser Frist zu erarbeiten und in Kraft zu setzen. Deshalb habe ich die fünf Jahre gewählt. Die Frist muss auf jeden Fall länger sein als die Frist von einem Jahr im Entwurf des Bundesrates; diese ist auf jeden Fall zu kurz.
Ich möchte noch einen Punkt kurz antönen, der allenfalls dann von der nationalrätlichen Kommission aufzunehmen ist oder vom Bundesrat selber noch eingebracht werden muss: Ich habe grösste Zweifel daran, dass dieses Gesetz, das wir heute beraten, bis Ende dieses Jahres wirklich in Kraft gesetzt werden kann. Wir sind der Erstrat, und es handelt sich um eine heikle Materie, die sicher auch im Nationalrat noch einiges zu diskutieren geben wird. Sollte es nicht möglich sein, dieses Gesetz bis Ende dieses Jahres in Kraft zu setzen, müsste die Bestimmung, die ich Ihnen beantrage, d. h. die Änderung von Absatz 2 von Artikel 42 des Fortpflanzungsmedizingesetzes, dringlich in Kraft gesetzt werden. Sonst laufen wir Gefahr, diese jetzt gefrorenen Embryonen trotzdem vernichten zu müssen. Ich würde es dem Bundespräsidenten ans Herz legen, an die Dringlichkeit zu denken, wenn die Gefahr besteht, dass die Inkraftsetzung nicht zeitgerecht erfolgen kann.