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Jositsch Daniel · Ständerat · 2023-09-26

Jositsch Daniel · Ständerat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion · 2023-09-26

Wortprotokoll

Es ist das Ziel der Motion, eine differenzierte Zuteilung für den Zivildienst und auch für den Zivilschutz zur Verfügung zu stellen. Das heisst, es geht darum, dass Personen, die für dienstuntauglich erklärt worden sind, auf Gesuch hin, wenn es also ihr eigenes Ansinnen ist, nicht nur der Armee, sondern eben auch dem Zivildienst oder dem Zivilschutz zugewiesen werden können. Bisher ist das nur bei der Armee möglich.

Aus meiner Sicht ist der Vorstoss durchaus sinnvoll. Die Inklusion von Personen mit Behinderung ist ein Verfassungsauftrag. Es geht also darum, Personen mit einer Behinderung, die beispielsweise eben nicht diensttauglich sind, so weit wie möglich in die Gesellschaft zu integrieren. Wenn wir diesem Verfassungsauftrag nachkommen wollen, dann müssen wir uns auch im Bereich der Verteidigung, der Armee, überlegen, wie das möglich ist. Es ist durchaus denkbar und gewissermassen auch ihr Recht, dass eine Person, die grundsätzlich militärdienstuntauglich ist, zum Beispiel aufgrund eines Gebrechens, sagt, sie möchte trotzdem ihren Beitrag leisten, sie möchte keinen Militärdienstersatz zahlen müssen oder sie könne, wie andere auch, aus Gewissensgründen zwar keinen Militärdienst leisten, stelle sich aber gerne für den Zivildienst zur Verfügung.

Das ist heute für Personen, die dienstuntauglich sind, ausgeschlossen. Die Gründe dafür scheinen mir ehrlich gesagt wenig überzeugend zu sein: Wie ausgeführt, ist das aus gesetzlichen Gründen nicht möglich, weil die Verfassung das nicht vorsieht. Ich bin der Letzte, der kein Verständnis für juristische Argumente hat, und ausserhalb dieses Hauses würde ich Ihnen absolut recht geben. Aber wir nennen uns ja Gesetzgeber, also müssen wir auch in der[NB]Lage[NB]sein,[NB]die[NB]Gesetze[NB]so[NB]zu[NB]erlassen, wie sie Sinn machen.

Erklären Sie einmal jemandem ausserhalb dieses Gebäudes, warum es nicht möglich sein soll, dass jemand, der dienstuntauglich ist und seinen Beitrag an die Sicherheit dieses Landes leisten will, das nicht auch im Zivildienst tun kann, warum das nur im Militärdienst möglich sein soll, nur weil es von der Verfassung so nicht vorgesehen ist. Das scheint mir jetzt wirklich kein überzeugender Grund. Wir können problemlos im Gesetz und in der Verfassung festlegen, dass Personen, die dienstuntauglich sind, auch aus Gewissensgründen, den Zivildienst wählen können.

Dann haben Sie von den Kostenfolgen gesprochen, die daraus entstehen würden. Nun, ich gehe einmal davon aus, dass es sich nicht um Tausende von Personen handeln würde, die dienstuntauglich wären und neu dem Zivildienst zugeteilt werden müssten. Natürlich braucht es in einem solchen Fall medizinische Abklärungen. Aber ich glaube nicht, dass diese derart umfangreich wären, dass sie wahnsinnig ins Gewicht fallen würden.

Dann haben Sie ein Argument gebracht, das wir uns aus meiner Sicht durchaus überlegen müssen. Sie haben gesagt, aufgrund der Einsatzmöglichkeiten des Zivildienstes seien dort die Möglichkeiten einfach geringer und die Inklusion von Personen mit einer körperlichen Behinderung deshalb schwieriger. Da haben Sie durchaus recht. Mir geht es[NB]hier[NB]aber[NB]eigentlich um etwas Grundsätzliches: Was ist das Ziel?

Das Ziel ist erstens, aufgrund des Verfassungsauftrages, dass Personen mit Behinderung möglichst integriert werden sollen. Zweitens geht es aber auch um das Bild der Armee oder um die Sicherheit. Sie wissen ja, dass es heute nicht ganz einfach ist, junge Menschen dazu zu motivieren, einen Dienst an der Gesellschaft zu leisten. Und hier handelt es sich um Personen, die, ohne dass es eine Verpflichtung gäbe, freiwillig ihren Dienst leisten möchten. Es gibt Hunderte, Tausende von jungen Leuten, die versuchen, auf dem "blauen Weg" vom Dienst wegzukommen. Hier handelt es sich um Menschen, die überhaupt kein Problem hätten, [PAGE 932] diesen "blauen Weg", wenn Sie so wollen, zu beschreiten. Sie sagen aber: "Nein, ich bin zwar dienstuntauglich, aber ich will meinen Beitrag leisten." Ihnen aus formalistischen Gründen zu sagen, sie könnten das nur in der Armee tun, wo es zweifellos schwieriger ist, einen körperlichen Beitrag zu leisten, als z.[NB]B. im Zivildienst, wo es problemlos möglich ist, einen geeigneten Einsatzbereich zu finden - das scheint mir[NB]dann[NB]irgendwie[NB]das[NB]falsche Zeichen an die Gesellschaft zu sein.

Von dem her glaube ich, dass sich die organisatorischen Probleme, die sicher vorhanden sind, mit etwas gutem Willen wegräumen lassen. Sie kennen vielleicht den Management-Grundsatz "Structure follows strategy". Für mich ist wichtig, was die Gesamtstrategie ist. Die Gesamtstrategie sollte ein Zeichen an die Gesellschaft sein, dass wir sagen: Wir schätzen Menschen, die eigentlich eine Beeinträchtigung haben, aber trotzdem ihren Beitrag leisten wollen, und wir versuchen die Möglichkeit zu schaffen, sie zu integrieren. Ich glaube, das dient der Verteidigungsfähigkeit der Schweiz letztlich mehr, als aus formalistischen Gründen zu sagen: Nein, tut uns leid, das könnt ihr leider nicht.

Deshalb bitte ich Sie, die Minderheit zu unterstützen.