Hegglin Peter · Ständerat · 2023-09-26
Hegglin Peter · Ständerat · Zug · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2023-09-26
Wortprotokoll
Der Titel der vorliegenden Motion tönt vernünftig. Wer möchte nicht möglichst lange selbstbestimmt zuhause bleiben und einen Heimaufenthalt hinausschieben? Das sind Zielsetzungen, die auch die Minderheit voll und ganz unterstützt. Mit der vorliegenden Motion soll die Zuständigkeit für die Finanzierung der Massnahmen und Hilfsmittel von den Kantonen zur AHV und zum Bund verlagert werden. Nur das kritisiert die Minderheit und empfiehlt Ihnen deshalb, die Motion abzulehnen.
Der Bereich des selbstbestimmten Lebens im eigenen Zuhause betrifft kantonales Recht. Gemäss dem nationalen Finanzausgleich (NFA), der seit dem 1. Januar 2008 in der Bundesverfassung verankert ist, sorgen die Kantone für die Hilfe und Pflege von Betagten und von Menschen mit Behinderungen zuhause. Zusätzlich zu diesen Leistungen übernehmen die Kantone im Rahmen der Ergänzungsleistungen zur AHV und IV diejenigen Kosten, die den Betroffenen ein Leben zuhause ermöglichen.
Es ist bekannt, dass die kantonalen Erlasse für behinderungsbedingte Leistungen nach Inkrafttreten des NFA unterschiedlich konzipiert worden sind. Einzelne Kantone erbringen höhere Leistungen, andere tiefere. Das ist dem Vollzugsföderalismus und den Beschlüssen der Kantonsparlamente zuzuschreiben. Würde die Motion umgesetzt, würde dies wohl in einzelnen Kantonen zu Überschneidungen mit den bereits von diesen vorgesehenen Leistungen führen.
Mit der Motion wird bei der AHV eine gezielte Erweiterung des Katalogs an Hilfsmitteln gefordert, die zu einem Verbleib in der eigenen Wohnung beitragen können. Jedoch scheint eine "smarte" Auswahl, wie sie in der Begründung der Motion gefordert wird, in der Umsetzung schwierig zu sein, da praktisch alle IV-Leistungen dazu dienen könnten, selbstbestimmt zu leben und eine institutionelle Unterbringung hinauszuzögern. In Betracht käme demnach auch ein Grossteil der oft sehr teuren Hilfsmittel, zum Beispiel Wohnungsanpassungen wie ein Treppenlift.
Mit der kontinuierlich ansteigenden Bezügerzahl und der demografischen Entwicklung hätte eine Ausweitung der Hilfsmittel zudem erhebliche finanzielle Folgen für die AHV. Eine verlässliche Schätzung der Kosten dazu gibt es nicht. Die AHV ist sowieso schon unterfinanziert, und zu ihrer langfristigen Finanzierung sind weitere Massnahmen notwendig. Ihr noch mehr Kosten aufzuerlegen, ist meines Erachtens nicht seriös.
Mit der Motion würde aus Sicht der Minderheit auch der Kompromiss zur Neugestaltung des Finanzausgleiches und der Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen unterwandert. Wenn jetzt salamitaktikmässig immer wieder kantonale Zuständigkeiten von Kantonen an die AHV und den Bund übertragen werden, stimmen auch die damals beschlossenen Finanzierungsregelungen immer weniger. Schlussendlich müsste der Bund einen höheren Anteil an den direkten Bundessteuern erhalten. So weit möchte ich jetzt aber wirklich nicht gehen.
Zudem wird das Anliegen der Motion derzeit bereits in Erfüllung der Motion 18.3716 der SGK-N, "Ergänzungsleistungen für betreutes Wohnen", bearbeitet. Es wird eine Revisionsvorlage des Bundesgesetzes über die Ergänzungsleistungen (ELG) ausgearbeitet. Diese Vorlage zielt genau darauf ab, die Kostenübernahme für betreutes Wohnen für ältere Menschen zu ermöglichen, die Ergänzungsleistungen beziehen, und zwar unabhängig davon, ob sie zuhause oder in einer institutionellen Wohnform leben. Anstatt breitflächig Massnahmen zu beschliessen, könnten wir die Betroffenen damit gezielter unterstützen.
Die Minderheit Ihrer Kommission unterstützt deshalb die Position des Bundesrates, empfiehlt Ihnen, die Revision des ELG abzuwarten, und lehnt die Motion ab.