Büttiker Rolf · Ständerat · 2000-03-08
Büttiker Rolf · Ständerat · Solothurn · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2000-03-08
Wortprotokoll
Ich beantrage Ihnen wie die Mehrheit, der Standesinitiative Aargau Folge zu geben.
Ich muss Frau Brunner sagen, dass ihre Argumentation in Bezug auf die EMRK und die Milizbetreuung in den Gemeinden so falsch ist, dass nicht einmal das Gegenteil richtig ist, wie alt Bundesrat Schaffner in diesem Saal einmal gesagt hat.
Es ist nämlich in der Bevölkerung - das ist der Kern dieser Standesinitiative - auf Unverständnis gestossen, dass Straffällige in Ausschaffungshaft freigelassen werden mussten, weil ihre Ausschaffung in absehbarer Zeit nicht möglich war. Ermöglicht werden solche unhaltbaren Zustände durch eine Lücke in unserer Gesetzgebung. Die im geltenden Ausländerrecht verankerte Ausschaffungshaft kann für die Sanktion von Gesetzesverstössen nicht angewendet werden. Sie dient lediglich der Sicherstellung der Ausschaffung.
Das ist der ganz entscheidende Punkt: Die Ausschaffungshaft ist aufzuheben, wenn eine Ausschaffung in absehbarer Zeit nicht möglich ist. Dieser in der EMRK verankerte Grundsatz war denn auch der Anstoss, dass gleichzeitig mit der Einführung der Zwangsmassnahmen im Ausländerrecht im Jahre 1995 die damalige Internierungsregelung aufgehoben werden musste.
Die vorliegende Standesinitiative Aargau hat überhaupt nichts mit der altrechtlichen Internierung zu tun. Sie schliesst eine Gesetzeslücke. Sie verhindert - notabene auf der Grundlage der völkerrechtlichen Bestimmungen -, dass straffällige Personen aus dem Asylbereich eine gewisse Narrenfreiheit erhalten und keine Sanktionen befürchten müssen.
Kern der Standesinitiative ist die Forderung nach Errichtung von geschlossenen und zentral geführten Sammelunterkünften. Die Forderung nach Einweisung in eine Sammelunterkunft ist in der Initiative an Voraussetzungen gebunden, die vom Bund auf der Stufe des Gesetzes zu definieren sind. Hier haben wir die Möglichkeit, diese Voraussetzungen auf der Stufe des Gesetzes so zu definieren, dass sie mit der EMRK kompatibel sind.
Damit stützt sich diese Kernforderung - Frau Brunner, das kann man nachlesen - auf Artikel 5 Ziffer 1 Literae b und c EMRK. Diese beiden EMRK-Bestimmungen bilden die völkerrechtliche Grundlage für den Freiheitsentzug zum Zweck der Durchsetzung gesetzlicher Bestimmungen und zur Verhinderung strafbarer Handlungen; diese beiden Elemente sind dort enthalten. Zusammenfassend ist also festzustellen:
1. dass die Voraussetzungen, die zu einer Einweisung in eine geschlossene und zentral geführte Sammelunterkunft führen können, im Initiativtext aufgelistet sind;
2. dass diese Voraussetzungen vom Bund auf Gesetzesstufe zu definieren sind;
3. dass es somit klar ist, dass nur ein Gesetzesverstoss zu einer Einweisung führen kann.
Damit - davon bin ich fest überzeugt - steht die Standesinitiative in der vorliegenden Form im absoluten Einklang mit der EMRK.
Gemäss der Minderheit sprechen weiter sachliche Gründe gegen die geforderten Sammelunterkünfte; verwiesen wird dabei auf die schwierige Standortsuche und Betreuungsschwierigkeiten. Diese Argumentation kann ich nicht nachvollziehen, ergeben sich bei der Betreuung des von der Initiative erfassten Personenkreises doch ohnehin [PAGE 57] erhebliche Schwierigkeiten. Frau Brunner, ich kann Ihnen sagen: Da weiss ich, wovon ich spreche. Wenn eine Gemeinde im Milizsystem Asylanten betreuen muss und dann mit renitenten Asylanten zu tun hat, so wird es sehr schwierig. Ich muss Ihnen sagen, dass mir bei der Betreuung dieser ohnehin schwierigen Personen Profis in Sammelunterkünften eindeutig lieber sind. Damit wird es auch zu einer besseren Behandlung kommen. Durch Personen, die sich nicht an unsere Rechtsordnung halten, werden die vorhandenen Betreuungsstrukturen für Asylsuchende erheblich belastet - vor allem solche im Milizsystem bei den Gemeinden. Unter dieser Situation - Herr Reimann hat dies schon gesagt - haben vor allem die sich anständig verhaltenden Flüchtlinge zu leiden.
In diesem Sinne beantrage ich Ihnen, der Standesinitiative Aargau Folge zu geben.