Müller Leo · Nationalrat · 2023-09-27
Müller Leo · Nationalrat · Luzern · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2023-09-27
Wortprotokoll
Zurzeit herrscht in der Schweiz Wohnungsknappheit - da erkläre ich nichts Neues. Sie wird noch laufend verstärkt, weil die Zahl der jährlich neu erstellten Wohnungen ständig zurückgeht. Auch die Zürcher Kantonalbank hat in einer Studie festgestellt, dass die Bautätigkeit für Wohnraum sinkt. Einen wichtigen Grund für diese rückläufige Bautätigkeit sieht die Zürcher Kantonalbank darin, dass in der Bevölkerung Widerstände gegen Bauprojekte entstehen, und diese kommen vielfach in der Form von Einsprachen daher.
Einsprachen können heute ohne jedes Kostenrisiko respektive mit einem sehr geringen Kostenrisiko eingereicht werden. Dieses geringe Risiko bewirkt, dass zahlreiche unbegründete Einsprachen eingereicht werden und zu erheblichen Verfahrensverzögerungen führen. Die Einsprache wird somit von einem Nachbarn, einer Nachbarin als Mittel benützt, um die Realisierung unliebsamer Projekte möglichst lange hinauszuzögern oder gar zu verhindern. Damit werden die Einsprachen ihres Sinnes entleert. Dieses Problem muss auf Bundesebene gelöst werden. In der Praxis zeigt das Fehlen jeglichen Kostenrisikos, dass die Einsprachen zweckentfremdet werden. Dieses Hinauszögern steht in einem diametralen Widerspruch zum wichtigen öffentlichen Interesse, dass genügend Wohnraum zur Verfügung gestellt werden kann.
Aktuell, das habe ich erwähnt, verhindert Bundesrecht, dass den Einsprechern im Baubewilligungs- und Nutzungsplanverfahren nach Massgabe des Unterliegens Kosten auferlegt werden können. Dazu gibt es auch Rechtsprechungen. So hat das Bundesgericht eine sehr hohe Schwelle angesetzt, um Einsprachen als missbräuchlich oder rechtswidrig zu taxieren und Kosten auferlegen zu können. Dieses Problem haben die Kantone schon lange erkannt. Sie haben in ihren Gesetzgebungen entsprechende Passus aufgenommen. Nun hat das Bundesgericht aber festgestellt, dass die Kantone das nicht selber regeln können, sondern dass das im Bundesgesetz geregelt werden muss. Ich verlange deshalb in meinem Postulat 23.3918, dass der Bundesrat prüft, ob beispielsweise Artikel 33 des Raumplanungsgesetzes angepasst werden müsste und dort die entsprechende Rechtsgrundlage geschaffen werden kann.
Als Herr Glättli vorhin auf eine Frage die lapidare Antwort gab, dass die Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer ihre Auseinandersetzungen untereinander führen sollten, hat er einen wichtigen Punkt ausgeblendet, nämlich die Tatsache, dass auch Mieterinnen und Mieter Einsprachen erheben und so Bauprojekte verhindern respektive verzögern können. Mit meinem Vorstoss will ich das Recht auf Einsprachen keineswegs abschaffen, aber es soll ein Gleichgewicht zwischen den Interessen hergestellt werden.
Der Bundesrat empfiehlt in seiner Stellungnahme die Annahme dieses Postulates. Der Ständerat hat bereits letzte Woche einen ähnlich lautenden Vorstoss, auch ein Postulat, oppositionslos angenommen.
In diesem Sinne bitte ich Sie, mein Postulat zu unterstützen.