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Fischer Roland · Nationalrat · 2023-09-27

Fischer Roland · Nationalrat · Luzern · Grünliberale Fraktion · 2023-09-27

Wortprotokoll

Bevor ich mit meinen Ausführungen zu diesen beiden parlamentarischen Initiativen beginne, möchte ich die Gelegenheit nutzen, als Präsident der Finanzkommission Kommissionssprecher Jean-Paul Gschwind, der heute seine letzte Intervention gemacht hat, im Namen der Finanzkommission ganz herzlich für seine langjährige, gute und konstruktive Arbeit in[NB]der[NB]Finanzkommission zu danken. Vielen Dank und alles Gute!

Die beiden vorliegenden parlamentarischen Initiativen der Finanzkommission beinhalten Anpassungen des Parlamentsgesetzes in zwei unterschiedlichen Bereichen. Zum einen soll durch eine Änderung von Artikel 94a ParlG das Differenzbereinigungsverfahren harmonisiert werden. Zum andern soll mit einer Anpassung der Artikel 50 und 112 ParlG das Mitberichtsverfahren bei den verschiedenen Arten von Vorlagen vereinfacht und harmonisiert werden. Die beiden parlamentarischen Initiativen haben inhaltlich keinen Zusammenhang. Sie werden Ihnen von Ihrer Finanzkommission aus verwaltungsökonomischen Gründen in einer einzigen Vorlage unterbreitet.

Kommen wir zuerst zum Differenzbereinigungsverfahren. Hier besteht das Problem, dass heute bei den verschiedenen Bundesbeschlüssen zum Voranschlag im Falle einer Ablehnung des Antrages der Einigungskonferenz unterschiedlich vorgegangen wird. Das ist eine Inkonsistenz, die zu unerwünschten Resultaten führen kann. Deshalb beantragt Ihnen Ihre Finanzkommission, das Vorgehen zu harmonisieren. Mein Cosprecher, Jean-Paul Gschwind, hat Ihnen die Details bereits ausführlich erklärt.

Die zweite parlamentarische Initiative betrifft das Mitberichtsverfahren. Heute bestehen grundsätzlich unterschiedliche Prozeduren bei den Mitberichten der Finanzkommissionen, und zwar je nachdem, ob es sich bei den Vorlagen um einen Zahlungsrahmen, einen Verpflichtungskredit oder ein Bundesgesetz handelt, und je nachdem, ob es sich um Vorlagen des Bundesrates oder um Vorlagen von Sachbereichskommissionen handelt. Ihre Finanzkommission beantragt Ihnen, das Verfahren bezüglich beider Punkte zu harmonisieren.

Kommen wir zum ersten Punkt, der mit einer Anpassung von Artikel 50 ParlG neu geregelt werden soll: Heute richten sich die Mitberichte der Finanzkommissionen zu Verpflichtungskrediten und Zahlungsrahmen sowohl an die zuständige Sachbereichskommission wie an den Rat, wo die Finanzkommission auch Anträge stellen kann. Bei Mitberichten zu rechtlichen Erlassen, die z.[NB]B. zu neuen gebundenen Ausgaben führen, richten sich der Mitbericht und die Anträge nur an die zuständige Kommission. Durch eine Anpassung von Artikel 50 ParlG und die Zusammenführung der Absätze 2 und 3 dieses Artikels beantragt Ihnen Ihre Finanzkommission eine Harmonisierung des Verfahrens. Die Finanzkommissionen sollen inskünftig bei allen Erlassentwürfen von erheblicher finanzieller Bedeutung einen Mitbericht verfassen und entsprechende Anträge im Rat stellen können, allerdings neu - und das ist eine Einschränkung - nur noch finanzpolitische Anträge.

Die Änderungen von Artikel 50 waren in der Kommission, aber auch in den konsultierten Sachbereichskommissionen nicht unbestritten. Eine Minderheit Gysi Barbara beantragt [PAGE 1986] Ihnen die Ablehnung dieser Änderungen und die Beibehaltung des geltenden Rechts. Die Mehrheit der Finanzkommission ist jedoch überzeugt, dass sie mit der von ihr beantragten Anpassung ihre Verantwortung und die Aufsicht über den Bundeshaushalt deutlich besser wahrnehmen kann als heute. Sie beantragt Ihnen deshalb, ihr zuzustimmen. Die[NB]Mehrheit[NB]kam[NB]mit[NB]18[NB]zu[NB]4 Stimmen bei 2 Enthaltungen zustande.

Insbesondere würden es die Anpassungen von Artikel 50 der Finanzkommission erlauben, auch bei Vorlagen, die zu neuen stark gebundenen Ausgaben führen, einen Antrag an den Rat zu stellen. Gerade die gebundenen Ausgaben im Voranschlag sind für die Finanzkommission heute ein Problem. Es bedeutet quasi, dass man sich bei Sparmassnahmen, z.[NB]B. im kommenden Voranschlag, auf die schwach gebundenen Ausgaben konzentrieren muss, also z.[NB]B. auf die Landwirtschaft, die Bildung, die Armee und den Zoll.

Die zweite Änderung betrifft Artikel 112 ParlG, das Verfahren bei Erlassentwürfen von Kommissionen. Hier beantragen wir, dass die Finanzkommission bei Erlassentwürfen mit erheblichen finanziellen Auswirkungen gleichzeitig mit dem Bundesrat zu einer Stellungnahme eingeladen wird. Das Verfahren wird somit etwas formalisiert, und es wird sichergestellt, dass die Finanzkommission bei Vorlagen mit erheblichen finanziellen Auswirkungen in jedem Fall mit einbezogen werden kann.

Der Bundesrat begrüsst die Änderungen beim Differenzbereinigungsverfahren. Zu den Änderungen beim Mitberichtsverfahren hat der Bundesrat nicht Stellung genommen, da es sich um parlamentsinterne Prozesse handelt.

Im Namen Ihrer Finanzkommission beantrage ich Ihnen Zustimmung zum gesamten Entwurf.