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Roth Franziska · Nationalrat · 2023-09-27

Roth Franziska · Nationalrat · Solothurn · Sozialdemokratische Fraktion · 2023-09-27

Wortprotokoll

Die parlamentarische Initiative sieht vor, wie es vorhin auch schon dargelegt worden ist, dass das Kriegsmaterialgesetz dahin gehend angepasst wird, dass bei Lieferungen an Staaten, die unseren Werten verpflichtet sind und über ein Exportkontrollregime verfügen, das mit dem unseren vergleichbar ist - das[NB]wären die Länder in Anhang 2 der Kriegsmaterialverordnung -, die Nichtwiederausfuhrerklärung auf fünf Jahre befristet wird, wenn sich das Bestimmungsland in dieser verpflichtet, das Kriegsmaterial nach Ablauf der Frist nur unter den drei Bedingungen, die soeben erwähnt worden sind, weiterzugeben.

Die SiK-S reichte diese parlamentarische Initiative am 3. Februar 2023 im Rahmen der Diskussion über die Wiederausfuhr von Kriegsmaterial ein. Die SiK-N, also Ihre Kommission, entschied am 21. Februar 2023 mit 16 zu 7 Stimmen bei 2 Enthaltungen, der Initiative keine Folge zu geben. Die SiK-S prüfte die Initiative an ihrer Sitzung vom 20./21. März [PAGE 1994] 2023[NB]erneut und beschloss mit 8 zu 4 Stimmen bei 1 Enthaltung, ihrem Rat zu beantragen, der Initiative Folge zu geben. Der Ständerat gab der Initiative am 7. Juni 2023 mit 22 zu 17 Stimmen bei 4 Enthaltungen Folge.

Ihre Kommission hat am 19. Juni 2023 die parlamentarische Initiative erneut beraten. Die Kommissionsmehrheit spricht sich aus unterschiedlichen Gründen gegen die Initiative aus.

Ein Teil der Kommissionsmehrheit ist gegen den Passus in der parlamentarischen Initiative, der den Bundesrat beauftragt, Wiederausfuhrerklärungen, die mehr als fünf Jahre vor Inkrafttreten dieser Gesetzgebung unterzeichnet worden sind, für aufgehoben zu erklären. Denn diese Aufhebung würde nach dem Text der Initiative automatisch erfolgen, ohne dass die in der parlamentarischen Initiative erwähnten Kriterien zur Anwendung kämen. Dieser Teil der Kommissionsmehrheit bedauert zudem, dass der Initiativtext nicht auf den Uniting-for-Peace-Mechanismus verweist, und ist der Ansicht, dass das Ziel der aktuellen Vorhaben zur Revision des Kriegsmaterialgesetzes nicht darin bestehen sollte, die Schweizer Rüstungsindustrie zu unterstützen, sondern darin, Ländern, die dies möchten, die Möglichkeit zu geben, die Ukraine mit der Wiederausfuhr von Kriegsmaterial zu unterstützen.

Ein zweiter Teil der Kommissionsmehrheit sieht es nicht als zweckmässig an, in beiden Kommissionen parallel gesetzgeberische Arbeiten vorzunehmen, ist aber klar der Ansicht, dass eine Lockerung der Wiederausfuhrbedingungen in der aktuellen Situation notwendig ist. Die geltende Gesetzgebung hindert nämlich die Abnehmerländer von Schweizer Kriegsmaterial - in der Mehrzahl europäische Länder - daran, die Ukraine durch die Weitergabe von Waffen oder Munition aus der Schweiz zu unterstützen. Mit dieser Regelung, so dieser Teil der Mehrheit, stosse die Schweiz bei ihren engen Partnern auf grosses Unverständnis.

Ein dritter Teil der Mehrheit ist der Ansicht, dass die Initiative das Neutralitätsrecht verletzt.

Eine Minderheit unterstützt die Initiative, um die Arbeiten des Ständerates in dieser Thematik nicht zu blockieren. Sie ist ferner der Auffassung, dass der Initiativtext im Rahmen der Behandlung der parlamentarischen Initiative 23.402 eingehender hätte geprüft werden sollen, um die SiK-S so in die Arbeit der Revision des Kriegsmaterialgesetzes einzubeziehen.

Die Kommission beantragt Ihnen mit Beschluss vom 19. Juni mit 16 zu 6 Stimmen bei 2 Enthaltungen nach intensiver Diskussion, der parlamentarischen Initiative 23.402 keine Folge zu geben.