Gutjahr Diana · Nationalrat · 2023-09-27
Gutjahr Diana · Nationalrat · Thurgau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2023-09-27
Wortprotokoll
Die parlamentarische Initiative verlangt, dass das Gleichstellungsgesetz so geändert wird, dass das verfassungsmässige Recht auf gleichen Lohn für gleichwertige Arbeit umgesetzt werden kann, indem erstens für Arbeitnehmende - auch im Bewerbungsverfahren - individuelle Auskunftsrechte über das individuelle und auch das kollektive Lohngefüge nach Geschlecht und Funktion im Betrieb eingeführt werden und zweitens Gewerkschaften oder andere Arbeitnehmendenvertretungen ab einer zu definierenden Firmengrösse das Recht haben, Einblick in die Daten zu erhalten.
Die Kommissionsminderheit beantragt aus folgenden vier Gründen, der Initiative Folge zu geben:
1.[NB]Heute fehlten bereits bei Stellenantritt zu viele Informationen. Das ergebe Probleme, und die Verhandlungsposition von Bewerbenden sei eingeschränkt. Tätigkeiten vergleichbarer Art sollen auch tatsächlich miteinander verglichen werden können.
2.[NB]Man möchte die Transparenz und damit auch die Eigenverantwortung fördern, es könne damit aber auch die Verhandlungsposition der Arbeitnehmenden bei der Anstellung gefördert werden. Die Transparenz wirke somit präventiv.
3.[NB]Der Transparenzansatz ergänze die bisherigen Instrumente. Neu seien somit auch Lohnklagen und Kontrollmechanismen möglich.
4.[NB]Auf europäischer Ebene gebe es bereits solche Ansätze.
Die Kommissionsmehrheit möchte der parlamentarischen Initiative aus folgenden Gründen aber keine Folge geben:
1.[NB]Man will jetzt die Evaluation des Gleichstellungsgesetzes abwarten. Eine Zwischenbilanz ist hier Mitte 2025 zu erwarten. Davor soll es keine Anpassungen des bestehenden Gesetzes geben.
2.[NB]Die Mehrheit will die Motion Hess Lorenz 21.3944, "Schluss mit den Lippenbekenntnissen. Gleicher Lohn für gleiche Arbeit", abwarten. Diese Motion wurde im Mai dieses Jahres angenommen und verlangt Sanktionen bei Nichteinhaltung der Lohngleichheit.
3.[NB]Man will grundsätzlich weiterhin die Privatsphäre schützen. Die Mehrheit will keinen gläsernen Bürger, also keine gläsernen Mitarbeitenden. Eine Lohndiskussion führt in der Regel nur zu Missgunst und nicht zu einer Verbesserung des Betriebsklimas.
4.[NB]Man erwartet immer wieder, dass Unternehmen soziale Massnahmen ergreifen, dass sie z.[NB]B. Personen einstellen, die auf eine schiefe Bahn geraten sind und die so wieder in den Alltag integriert werden können. Mit solchen Forderungen verunmöglicht oder erschwert man solche Massnahmen.
Unternehmen agieren immer nach dem Prinzip "Gleicher Lohn für gleiche Leistung" und nicht nach dem Prinzip "Gleicher Lohn für gleiche Arbeit". Jedes Unternehmen hat ein Lohngefüge und bewertet die Arbeitsleistung, nicht einfach das Jobprofil. Das ist immer im Interesse des Arbeitgebers.
Als Ergänzung komme ich jetzt zu einem Thema, das in unserer Kommission auch regelmässig diskutiert oder beigezogen wird: die Lohnstrukturerhebung. Ihr Fragenkatalog ist wenig praxisnah aufgegleist, sodass die erhobenen Daten nicht als Grundlage z.[NB]B. für Sanktionen beigezogen werden können.
Erstens gibt es verschiedene Auswahlmöglichkeiten für den gleichen Beruf. Das ergibt ein undurchsichtiges Bild, da man nicht innerhalb des gleichen Berufs vergleichen kann.
Der zweite Punkt ist, dass bei dieser Umfrage immer wieder gefragt wird, auf welcher Stufe eine Person eine Ausbildung abgeschlossen hat, und nicht, was eine Person gelernt hat.
Der dritte Punkt taucht auch immer wieder auf: Es gibt keine Frage zur Berufserfahrung, lediglich der Eintritt ins Unternehmen sei entscheidend. Da kann ich Ihnen auch aus persönlicher Erfahrung sagen: Das ist nicht massgebend für eine Lohnentwicklung!
Der vierte Punkt betrifft etwas, was bei der Lohnstrukturerhebung auch nicht erfragt wird, nämlich Nebenleistungen, die von den Betrieben bezahlt werden. Ich meine z.[NB]B. die Bezahlung eines Kinderhorts, eines Fahrzeugs, eines Parkplatzes oder einer Weiterbildung. Das alles findet kein Gewicht.
Aus diesen, aber auch aus weiteren Gründen beantragt Ihnen die Kommission mit 14 zu 9 Stimmen, der parlamentarischen Initiative keine Folge zu geben.