Arslan Sibel · Nationalrat · 2023-09-27
Arslan Sibel · Nationalrat · Basel-Stadt · Grüne Fraktion · 2023-09-27
Wortprotokoll
Ihre Kommission für Rechtsfragen hat an ihrer Sitzung vom 28. April 2023 den Bericht des Bundesrates bezüglich des Postulates 17.4121, "Drittes Geschlecht im Personenstandsregister", behandelt und dazu eine ausführliche Anhörung durchgeführt. An der Anhörung waren nebst der Verwaltung betroffene Personen und Organisationen, Fachärzte sowie ein leitender Zivilstandsbeamter beteiligt. Von drei nichtbinären Personen hörten wir von den Schwierigkeiten in ihrem Alltag und erfuhren beispielsweise, dass auf dem Swiss Pass das Geschlecht mit "weiblich" oder "männlich" angegeben wird, man beim Fahrausweis hingegen ohne Angabe des Geschlechts auskommt.
Medizinische Expertinnen zeigten sehr differenziert die verschiedenen Bestandteile von Geschlecht auf und erklärten beispielsweise auch, dass die Geschlechtsidentität von uns allen bereits pränatal veranlagt ist. Angehört wurden auch Vertreterinnen der Rechtswissenschaften, der Nationalen Ethikkommission und eben ein Zivilstandsbeamter, der in seinem Arbeitsalltag mit nichtbinären Menschen konfrontiert ist, die sich Anerkennung wünschen.
Die Kommission hat nach der eindrücklichen Anhörung der Expertinnen mit 13 zu 6 Stimmen bei 1 Enthaltung das Postulat zur Verbesserung der Situation von nichtbinären Personen eingereicht. Mit dem Postulat soll der Bundesrat beauftragt werden, in einem Bericht darzulegen, mit welchen Massnahmen die Situation von nichtbinären Personen verbessert werden kann, ohne dass dafür das binäre Geschlechtermodell rechtlich aufgegeben werden muss. Hierfür soll eine Auslegeordnung mit möglichen Massnahmen erstellt werden, welche die Vor- und Nachteile der einzelnen Massnahmen sowie eine Einschätzung ihrer Umsetzbarkeit beinhaltet. Dabei soll für den Bericht sowohl die Erfahrung der betroffenen Personen einbezogen werden als auch eine Übersicht über die Massnahmen erstellt werden, die im Ausland bereits eingeführt worden sind.
Seit dem 1. Januar 2022 besteht in der Schweiz die Möglichkeit, durch eine Erklärung gegenüber dem Zivilstandsamt das im Personenstandsregister eingetragene Geschlecht zu ändern. Diese Möglichkeit beschränkt sich allerdings darauf, den Eintrag von "männlich" auf "weiblich" bzw. von "weiblich" auf "männlich" zu wechseln. Menschen, die sich mit keiner der beiden Kategorien identifizieren, nützt diese Möglichkeit wenig oder nichts. Der Bundesrat hat in seinem Bericht vom[NB]21.[NB]Dezember 2022 dargelegt, dass die Einführung weiterer Geschlechtskategorien im Personenstandsregister oder ein Weglassen des Geschlechtseintrags darin und damit eine Abkehr vom traditionellen binären Geschlechtermodell mit einem grossen Aufwand verbunden wäre und er einen solchen Schritt auch grundsätzlich ablehnt.
Nicht beantwortet wurde hingegen im Bericht des Bundesrates die Frage, ob es Möglichkeiten gibt, die Situation der betroffenen Personen zu verbessern, ohne das binäre Geschlechtermodell rechtlich infrage zu stellen. Zu denken ist hier etwa an konkrete Massnahmen zur Beseitigung der Diskriminierung und zum Schutz der Persönlichkeit von nichtbinären Personen, an eine Möglichkeit zur erleichterten Änderung des Vornamens, an eine Anpassung der rechtlichen Rahmenbedingungen betreffend die Ausweise und andere Dokumente, an ein Zur-Verfügung-Stellen von Formularen, denen ein offeneres Geschlechtsmodell zugrunde liegt, oder an eine Berücksichtigung nichtbinärer Personen in der amtlichen Statistik.
Eine Minderheit der Kommission beantragt, das Postulat abzulehnen. Frau Steinemann wird Ihnen später diesen Antrag begründen. Der Bundesrat ist bereit, das Postulat entgegenzunehmen.
Ich bitte Sie namens der Mehrheit Ihrer Kommission für Rechtsfragen, das Postulat anzunehmen.