Schmid-Sutter Carlo · Ständerat · 2000-03-08
Schmid-Sutter Carlo · Ständerat · Appenzell I.-Rh. · Christlichdemokratische Fraktion · 2000-03-08
Wortprotokoll
Bevor ich das Wort weitergebe, teile ich Ihnen mit, wie ich die Teilbarkeit von Standesinitiativen beurteile. Ich meine, dass das nicht möglich ist. Ausgangspunkt der Überlegung ist Artikel 29 Absatz 3 unseres Ratsreglementes, welcher wie folgt lautet: "Ist ein Vorstoss inhaltlich teilbar, können die einzelnen Punkte getrennt behandelt werden." Systematisch liegt diese Regel im Abschnitt über die parlamentarischen Vorstösse. Es stellt sich damit die Frage: Sollen wir diese Regel analog auch auf die Standesinitiativen oder e contrario eben nicht auf die Standesinitiativen anwenden? Gegen die Anwendung dieser Regel auf Standesinitiativen spricht das Verfahren. Ein parlamentarischer Vorstoss ist ein einstufiges Verfahren, Sie sind entweder einverstanden oder nicht. Bei diesen Standesinitiativen haben wir dagegen ein zweistufiges Verfahren in optima forma: Zunächst erstattet hier eine Kommission Bericht; wenn Sie dann Folge geben, kommt ein zweites, ausgebautes Verfahren unter Einbezug des Bundesrates zum Zuge. Hier, meine ich, sei ein entscheidender Unterschied zur Motion, zum Postulat, zur Empfehlung usw. und von daher sei es richtig, wenn die Standesinitiative ungeteilt zur Abstimmung komme. Letzten Endes müssen Sie sich eben entscheiden, ob die ganze Initiative hier Sinn macht oder nicht. Diese Entscheidung nimmt uns ohnehin niemand ab.
Ich wäre also der Auffassung, man sollte hier für Nichtteilbarkeit entscheiden, aber selbstverständlich werde ich darüber abstimmen lassen, wenn Sie opponieren.